Moin, also derjenige der die Grenzsteine rausgepflügt hat, der ist kostenpflichtig und kann dafür auch, wenn der Landkreis schlecht drauf ist, ein Ordnungsgeld bezahlen.
Am schlaußten wäre es, dem Bauamt oder Amt für Vermessungswesen einen Tipp zu geben, dass jemand den Akker oder was auch immer außerhalb der Grenzen bearbeitet. Somit unberechtigt Gemeindegrund oder andere Ländereien bewirtschaftet. Dann spart man sich das Gerichtsverfahren und entsprechende kosten.
Ist zwar nicht die feine englische Art, Aber wenn das Eigentum erstmal auf einen selbst wieder zurück geht, ist man selbst verantwortlich.
Beste Grüße Joachim
Am schlaußten wäre es, dem Bauamt oder Amt für Vermessungswesen einen Tipp zu geben, dass jemand den Akker oder was auch immer außerhalb der Grenzen bearbeitet. Somit unberechtigt Gemeindegrund oder andere Ländereien bewirtschaftet. Dann spart man sich das Gerichtsverfahren und entsprechende kosten.
Ist zwar nicht die feine englische Art, Aber wenn das Eigentum erstmal auf einen selbst wieder zurück geht, ist man selbst verantwortlich.
Beste Grüße Joachim