Rundumlicht erlaubt oder verboten???
#1

Tach an alle Treckerbesitzer und Fahrer..
Ich habe mir mal die mühe gemacht aus der Profi diesen Bericht abzuschreiben,weil ich mal denke das ganz viele Rundumleuchten auf ihren Fahrzeugen haben...
Was meint ihr denn dazu...???

Immer mehr neue Schlepper werden mit einem gelben Rundumlicht ausgeliefert.
Doch fragen sich gleichzeitig
Lanwirte und Lohnunternehmer:Muss oder darf ich die Rundumleucht nutzen uns ggf. nachrüsten.Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung(STVZO) sagt eindeutig,welche Fahrzeuge mit einem gelben Rundumlicht ausgesstattet werden dürfen,darunter zum Beispiel Baustellenfahrzeuge,Fahrzeuge für die Pannenhilfe,Müllfahrzeuge,Schwerlastfahrzeuge und Fahrzeuge mit ungewöhnlicher Breite und Länge,sofern die genehmigende Behörde die Führung der Rundumleuchte vorgeschrieben hat.
Fahrzeuge für die Landwirtschaft dürfen im Normalfall nicht mit einem gelben Rundumlicht ausgestattet werden.Erlaubt wäre es bei der Ausführung vo Kommunalarbeiten.zB..die Böschungspflege an Straßen.Wer das Rundumlicht benutzen möchte (zum Beispiel als Warnlicht für Fahrzeuge mit großen Bmessungen),muss die Erlaubnis stets bei der lokalen Straßenverkehrsbehörde beantragen...!!!

Gruß

Basti
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