Rundumlicht erlaubt oder verboten???
#5

Eingetragen sein muss so ein Licht eigentlich schon, auch wenn ess ekiner moniert.
Jedoch bekommt man es für rein ldw. Betrieb nicht eingetragen, da die Überbreite in der ldw. erst bei 3 m beginnt, dann jedoch muss auch eine sondergenehmigung der Behörde vorliegen.
Appelieren kann ich immer nur an Kollegen die mit einem Schwader, einem 6000 l Güllefass o.ä. ungefährlichen Geräten dauerhaft diese Lampen einschalten.
Das hat sann den Erfolg das keinen mehr so ein Licht stört.
Fahre ich dann mit dem Packer für den Pflug in der FH, der sehr weit übersteht, oder einer Sähkombi mit Frontwalze mit etwa 3,20 m aussenbreite eine RKL einschalte wird es ignoriert und man fliegt an einem Vorbei wie nie...

Mfg

Jörg
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