40 Km/h mit angehängten Arbeitsgeräten ohne Zulassung
#3

jedes Fahrzeug > 6 km/h benötigt eine
Einzelbetriebserlaubnis, EBE
Allgemeine Betriebserlaubnis, ABE
Betriebserlaubnis, BE

Bei angehängten Arbeitsgeräten (Pflug, Grubber, Drillmaschine oä) sollte der Hersteller eine ABE oder die Vorlage für eine EBE mitliefern.

Die Pflanzenschutzgeräte nehmen eine Sonderstellung ein. Obwohl sie tranportieren können gelten die als angehängtes Arbeitsgerät und benötigen dementsprechend nur eine einmalige Abnahme.
Transportgeräte (Anhänger) müssen bei max 40 km/h alle 2 Jahre zum TÜV, eigenes Kennzeichen etc
angehängte Arbeitsgeräte benötigen "nur" die ABE/EBE einschl Bremsberechnung/Probe, danach brauchen diese Geräte nicht mehr zum TÜV und auch kein eigenes Kennzeichen.

Die max Geschwindigkeit 25 oder 40 km/h liegt meist nur an der Brems- und Achsauslegung. Die übrige Maschine sollte bei 25 und 40 km/h ziemlich gleich sein.

Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Richtigkeit .... ich berichte nur aus meinen Erfahrungen

VG Bernd

Was der Bauer nicht kennt das frisst er nicht!

Wüßte der Städter was er frisst .... er würde Bauer werden!!!
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40 Km/h mit angehängten Arbeitsgeräten ohne Zulassung - von Hans_Maulwurf - 13.12.2021, 22:46
RE: 40 Km/h mit angehängten Arbeitsgeräten ohne Zulassung - von Hartmut - 14.12.2021, 11:26
RE: 40 Km/h mit angehängten Arbeitsgeräten ohne Zulassung - von mb-trac - 18.12.2021, 23:15
RE: 40 Km/h mit angehängten Arbeitsgeräten ohne Zulassung - von Robert Meyboom - 23.12.2021, 00:30

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