29.11.2008, 14:53
Hallo Tracgemeinde
Hier muss ich Wolfgang recht geben. Ich zitiere aus dem "aid" Heftchen "Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr" (Von der Polizei empfohlen):
"Bei Traktoren über 40 km/h Höchstgeschwindigkeit sollen die Reifen über die gesamte Breite, bis 40 km/h mindestens 2/3 der Freifenbreite abgedeckt sein. (Kommentar, Protokoll 169. FKT-Sitzung 2005, FKT s. Seite 78)"
Jezt kommt es nur noch daruaf an wie breit deine Reifen sind.
MBtracMichi schrieb:Es ist in Deutschland nicht erlaubt mit freilaufenden Rädern am Straßenverkehr teilzunehmen, Du darfst es ganz einfach nicht... Sicher liegt es im ermessen des Prüfers, aber die Polizei kann Dir deshalb trotz allem einen hereinwürgen.
Mag sicher jetzt alles geändert haben wegen der EU aber ich denke eher mal nicht.
Michael
Hier muss ich Wolfgang recht geben. Ich zitiere aus dem "aid" Heftchen "Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr" (Von der Polizei empfohlen):
"Bei Traktoren über 40 km/h Höchstgeschwindigkeit sollen die Reifen über die gesamte Breite, bis 40 km/h mindestens 2/3 der Freifenbreite abgedeckt sein. (Kommentar, Protokoll 169. FKT-Sitzung 2005, FKT s. Seite 78)"
Jezt kommt es nur noch daruaf an wie breit deine Reifen sind.
MB-trac nix anderes!