(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2010, 11:10 von Hartmut.)
Hallo,
hätte da mal ne Frage in Sachen Kotflügelverbreiterung. Muss die Verbreiterung (siehe Bild) aus "TÜV-technischen oder anderen" Gründen aus Gummi sein? Da die Originalteile ja ziemlich teuer sind, überlege ich mir eine Nachbauvariante aus Edelstahl.
Gruß Robert
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2010, 10:50 von wolli.)
Servus,
für den TÜV darf maximal 1/3 des Reifens über die Kotflügel hinaus stehen. Wenn der Schlepper mehr als 50km/h schnell ist, dann müssen die Räder komplett abgedeckt sein.
Das Material ist dem TÜV wohl egal. Es sind vor allem praktische Gründe warum man einen Teil aus Gummi macht. Blech ist halt verbogen, wenn man mal aneckt.
Wolli hats schon sehr genau definiert, 2/3 des Reifens müssen kotflügelseitig abgedeckt sein, 1/3 darf darüber hinausschauen.
Wenn Du uns also Deine Reifengröße und die Spurweite verrätst, kann ich Dir mit ziemlicher Sicherheit sagen, ob Du TÜV-mäßig überhaupt eine Kotflügelverbreiterung brauchst oder nicht.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich Deine persönliche Ansicht in Sachen "Dreckwurf" ohne Verbreiterungen. Da fliegt nämlich schon ganz schön was durch die Gegend, wenn man ausm Feld fährt oder bei starkem Regen die Gischt.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2010, 14:03 von greil.)
Servus Robert,
muß nicht sein, dürfte grad so an der Grenze 1/3 sein. Ich fahre 480/70 auf 180er Spur.
Da geht es noch locker.
Demzufolge dürfte es mit den 495ern auch kein Thema sein.
Bei den evtl. angedachten Edelstahl-Kotflügelverbreiterungen ist natürlich noch zu beachten, daß unsere TÜV-Leute absolut ungern scharfe Kanten sehen. Aber das brauche ich Dir wohl nicht zu sagen...
Auch ich habe 480er Reifen bei 1,80 er Spur montiert. Die Verbreiterung hab ich aus 100mmx50mm Vierkantrohr angefertigt, welches zwischen Kotflügel und Rahmen eingebaut ist. Vorne hab ich die Gummis genommen, weil die rel.preiswert waren.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.05.2010, 22:21 von Mile.)
Hallo,
wo habt Ihr die 2/3 - Abdeckung der Kotflügel her ?
Hab ich noch nicht gehört !
Im §36 StVZO steht soweit ich mich erinnern kann 3/4 der Lauffläche.
soweit ich weiß hab ich die Info von einem TÜV Menschen.
Ich hab grad noch mal gegoogelt. Die ca. 3/4 beziehen sich in §36 auf das Profil auf der Lauffläche. Nicht auf die Kotflügel.
In §36a steht schwammig: "(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein."
Das ist aber für den Trac nicht relevant, weil in den Beiblättern steht, dass abweichend von §36a "die Radabdeckungen nicht hinreichend wirksam sind."
Da ist im Zweifelsfall Spass bei Diskussionen mit Rennleitung und TÜV vorprogrammiert.
Hallo,
falls du die edelstahlvariante wählst würde ich die Verberiterung zwischen Kotflügel und Rahmen machen.
Sieht meiner Meinung nach besser aus
Habe es auch so am meinem 1000er
MfG Niklas
eine mögliche Variante wäre auch, die breiteren Kotflügel von der mittleren Baureihe zu nehmen. In den Fällen, wo die alten Kotflügel sowieso zu erneuern sind, ist das sicher die günstigste Alternative. Da bleibt die Optik auch nahe am Original.