18.08.2009, 10:27
Hallo,
das wird überall anders gehandhabt. Hier in Brandenburg z. B. gibt es vom Land eine Vereinfachungsmöglichkeit. Dadurch kann pro Person ein Schlepper mit grüner Nummer zugelassen werden, ohne daß eine Prüfung erfolgt oder Nachweise verlangt werden. So soll die Verwaltung entlastet werden. Der Halter versichert bei der Zulassung mit seiner Unterschrift auf einem entsprechenden Formular für das Finanzamt, den Schlepper nur landwirtschaftlich zu nutzten. Das wird in manchen Landkreisen tatsächlich so einfach gehandhabt, andere treiben aber wieder mehr Aufwand und verlangen individuelle Nachweise. In unserer Republik der Kleinstaaterei ist eben hinter jeder Kreisgrenze alles anders!
Gruß Matthias
das wird überall anders gehandhabt. Hier in Brandenburg z. B. gibt es vom Land eine Vereinfachungsmöglichkeit. Dadurch kann pro Person ein Schlepper mit grüner Nummer zugelassen werden, ohne daß eine Prüfung erfolgt oder Nachweise verlangt werden. So soll die Verwaltung entlastet werden. Der Halter versichert bei der Zulassung mit seiner Unterschrift auf einem entsprechenden Formular für das Finanzamt, den Schlepper nur landwirtschaftlich zu nutzten. Das wird in manchen Landkreisen tatsächlich so einfach gehandhabt, andere treiben aber wieder mehr Aufwand und verlangen individuelle Nachweise. In unserer Republik der Kleinstaaterei ist eben hinter jeder Kreisgrenze alles anders!
Gruß Matthias