23.08.2005, 09:36
Hallo Wolli,
die Frage ist berechtigt. Ich habe beispielsweise einen Ladewagen als Plattformanhänger umgebaut um damit Brennholz zu transportieren. Er hat mittlerweile auch eine nachträglich vom TÜV erstellte Betriebserlaubnis. Leergewicht 950 kg, Gesamtgewicht 4 Tonnen.
Er hat schon eine Bremse aber eben eine die mit der Hand zu steuern ist also mehr eine Handbremse. (Kennst Du bestimmt)
Die Frage ist jetzt gilt der Anhänger als gebremst oder ungebremst.
Diese Ausführung gibts bei vielen alten Anhängern.
Ladewagen, Miststreuer, Gülle- bzw. Wasser- oder Spritzmittelfässer...
Gruß Hellmuth
die Frage ist berechtigt. Ich habe beispielsweise einen Ladewagen als Plattformanhänger umgebaut um damit Brennholz zu transportieren. Er hat mittlerweile auch eine nachträglich vom TÜV erstellte Betriebserlaubnis. Leergewicht 950 kg, Gesamtgewicht 4 Tonnen.
Er hat schon eine Bremse aber eben eine die mit der Hand zu steuern ist also mehr eine Handbremse. (Kennst Du bestimmt)
Die Frage ist jetzt gilt der Anhänger als gebremst oder ungebremst.
Diese Ausführung gibts bei vielen alten Anhängern.
Ladewagen, Miststreuer, Gülle- bzw. Wasser- oder Spritzmittelfässer...
Gruß Hellmuth
MB-Trac, das Beste was ein Schlepper werden kann.