04.01.2010, 14:48
(04.01.2010, 10:58)wolli schrieb: ...
Die ganze Führerschein Thematik würde erst interessieren, wenn der Trac mit mehr als 60 (für die U18 Fraktion: mehr als 40) in den Papieren eingetragen wäre.
...
Die Ermittlungen, die dann aber wahrscheinlich losgetreten werden, ergeben halt technische Veränderungen und den Verlust der Betriebserlaubnis.
Hallo an alle,
möchte jetzt nicht auch noch den Zeigefinger erheben, aber hier muss ich Wolfgang zustimmen, auch auf die Gefahr, dass wir beide jetzt als "Spielverderber" gelten...!
Das ist aber kein Spiel, wobei es mir jetzt hier nicht um die 5km/h mehr geht, die manche können, 4 davon wären eh legal, aber was drüber hinausgeht, ist keine OWI sondern ein Straftatbestand von staatsanwaltlichem Interesse mit Strafen im vier- und mehrstelligen Eurobereich, Entzug der Fahrerlaubnis auf sehr lange Zeit und ggfs. sogar Freiheitsstrafen!
Ganz ohne Vorwurf, aber: gerade junge Menschen sind sich der Tragweite solcher - in ihren Augen als Kavaliersdelikte betrachteten Dinge oft nicht bewusst, wie ich aus meiner eigenen Jugendzeit aus Erfahrung weiß, weshalb ich durchaus Verständnis für diese Art zu denken habe, schließlich war ich auch mal jung. Ich habe aber auch Schulkameraden aus meinem Alter, welche teuer für ihre damaligen Dummheiten bezahlt haben, einige davon mit ihrem Leben!
Für einen jungen Menschen entbehrt es jeder Grundlage, an die eigene Sterblichkeit auch nur zu denken...
...was aber an den Fakten nichts ändert...
In diesem Sinne: Bitte überlegt, was Ihr tut, bevor Ihr es tut!
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...