16.01.2010, 22:27
Hallo, richtig, es gibt keine festgelegte Sperrfrist aber gem. Düngeverordnung gelten hier die Auflagen für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt: kein gefrorener Boden, kein Schnee keine Überschwemmung,...
Grüsse Marcus
Grüsse Marcus