24.01.2010, 13:22
Hallo,
grundsätzlich würde ich mir von der Versicherung des Fahrzeuges das ganze absegnen lassen, denn normalerweise gilt, daß wenn mit dem Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde, ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges verantwortlich. Die meisten Karnevalisten behaupten ja immer, der Umzug sei durch den Veranstalterversichert - ja, bei fast allem, was nicht mit einem Fahrzeug zu tun hat. Ist nun ein Unfall mit dem Fahrzeug passiert, wird die Versicherung zu erst versuchen darzustellen, daß ein LoF zweckentfremdet eingesetzt wurde. Bezahlt wird zwar trotzdem, dann wird man aber höchstwarscheinlich in Regress genommen. Fragt man aber vorherbei dem Versicherer an, bekommt man meist ihren Segen. Und theoretisch müßte man beim Finanzamt auch vorsprechen, wegen der Steuerfreiheit des LoF, hier passiert aber noch nicht viel. Das das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand sein muß, ist obligatorisch, egal ob der Veranstalter das explizit fordert. Das bekommt man spätestens gesagt, wenn dann etwas geschehen ist.
Ich persönlich tue mich schwer, für solche Späße noch einen Schlepper zur Verfügung zu stellen, wegen der zunehmenden Schäden durch alkoholisierte Karnis.
Viele Grüße
Alex
grundsätzlich würde ich mir von der Versicherung des Fahrzeuges das ganze absegnen lassen, denn normalerweise gilt, daß wenn mit dem Fahrzeug ein Schaden verursacht wurde, ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges verantwortlich. Die meisten Karnevalisten behaupten ja immer, der Umzug sei durch den Veranstalterversichert - ja, bei fast allem, was nicht mit einem Fahrzeug zu tun hat. Ist nun ein Unfall mit dem Fahrzeug passiert, wird die Versicherung zu erst versuchen darzustellen, daß ein LoF zweckentfremdet eingesetzt wurde. Bezahlt wird zwar trotzdem, dann wird man aber höchstwarscheinlich in Regress genommen. Fragt man aber vorherbei dem Versicherer an, bekommt man meist ihren Segen. Und theoretisch müßte man beim Finanzamt auch vorsprechen, wegen der Steuerfreiheit des LoF, hier passiert aber noch nicht viel. Das das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand sein muß, ist obligatorisch, egal ob der Veranstalter das explizit fordert. Das bekommt man spätestens gesagt, wenn dann etwas geschehen ist.
Ich persönlich tue mich schwer, für solche Späße noch einen Schlepper zur Verfügung zu stellen, wegen der zunehmenden Schäden durch alkoholisierte Karnis.
Viele Grüße
Alex