Ist dies ein Schaden, welche die Betriebshaftpflicht abdeckt?
#2

Servus Lohner (Name wär Cool),

der Schaden ist über die landw. Betriebshaftpflicht des Auftraggebers abgedeckt, sofern er vergessen hat, dem Lohnunternehmer zu sagen, dass der Betonbrocken im Mist ist.

Um es mal anders zu sagen, wenn den Auftraggeber kein verschulden trifft, da er nichts vom Brocken gewusst hat, ist es ein Betriebsschaden des Lohnunternehmers (Maschinenbruchversicherung).

Hoffe Dir geholfen zu haben

Max

Wia da Vogl sch..., so as Hoiz reißt!!
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