07.02.2010, 11:50
Hallo Enrico.
Wie alt bist du?
Für den "normalen" MB-Trac benötigst du einen T-Führerschein.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h benötigen die Führerscheinklasse L.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h benötigen die Klasse T oder C, CE (LKW-Schein).
Allerdings darfst du beim T bis zum 18. Lebensjahr nur Maschinen bis 40 km/h fahren, danach bis max 60 km/h.
Für selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen (z. B. Häcksler, Drescher) reicht die Klasse L aus. Oder hat sich da schon wieder etwas geändert?
Das zul. GG beträgt meines Wissens bei allen Scheinen 40 Tonnen.
@ Christoph:
Es gab, so viel ich weiß, auch große Tracs mit 32 km/h Getriebe.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß Thomas
Wie alt bist du?
Für den "normalen" MB-Trac benötigst du einen T-Führerschein.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h benötigen die Führerscheinklasse L.
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h benötigen die Klasse T oder C, CE (LKW-Schein).
Allerdings darfst du beim T bis zum 18. Lebensjahr nur Maschinen bis 40 km/h fahren, danach bis max 60 km/h.
Für selbstfahrende landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen (z. B. Häcksler, Drescher) reicht die Klasse L aus. Oder hat sich da schon wieder etwas geändert?
Das zul. GG beträgt meines Wissens bei allen Scheinen 40 Tonnen.
@ Christoph:
Es gab, so viel ich weiß, auch große Tracs mit 32 km/h Getriebe.
Hoffe geholfen zu haben.
Gruß Thomas
"Leidenschaft für Landwirtschaft"