06.03.2010, 17:41
Also das wäre mir neu wenn du bei der Hauptuntersuchung nach §29 StVZo zwei Jahre ab jetzt bekommen würdest wenn du überzogen hast. Ob das KFZ angemeldet war oder nicht sollte egal sein.
Es gäbe da noch die Vollabnahme nach §21. Da gäbs dann deine zwei Jahre.
Es gäbe da noch die Vollabnahme nach §21. Da gäbs dann deine zwei Jahre.