06.03.2010, 23:11
Volle zwei Jahre bekommst du nur bei einer Neuabnahme, so wie Wolli es schon geschrieben hat.
Wenn die HU überzogen wurde (Juli 09), dann gibt es auch nur neu HU bis Juli 11. Ich habe darüber mal mit jemandem vom Tüv gesprochen und ihn gefragt, wie er die HU-Plakette aufklebt, wenn jemand 23 Monate überzogen hat.
Anwort: Weiß ich nicht, hatte ich noch nicht....
Gruß Sascha
Das ergibt sich aus der Anlage VIII (StVZO)
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21.
Wenn die HU überzogen wurde (Juli 09), dann gibt es auch nur neu HU bis Juli 11. Ich habe darüber mal mit jemandem vom Tüv gesprochen und ihn gefragt, wie er die HU-Plakette aufklebt, wenn jemand 23 Monate überzogen hat.
Anwort: Weiß ich nicht, hatte ich noch nicht....
Gruß Sascha
Das ergibt sich aus der Anlage VIII (StVZO)
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21.