die versicherung läuft dann auchh komplett auf das Zugfahrzeug so ist es auf jeden Fall in der firma die ich kenne.
gruß
das liegt aber an den Bestimmungen von dr Rübenfabrik und nicht an der steuerlichen Einstufung
ist es bei größeren ldw anhängern genauso wie beim autoanhänger, dass man die Steuerbefreiung beim FA stellt?
gruß nochmal
gruß
Zitat:Zum Thema Anhänger.
Ein Bekannter von uns Fährt für die Zuckerfabrik Rübenschnitzel,wenn er die Anhänger für seine Landwirtschaftlichen Zwecke nutzen Möchte darf er keinen Kunstdünger,Kalk ,Klärschlamm,und kein Gebeiztes Saatgut Fahren oder muss nach Jedem Einsatz die Anhänger von Grund auf Reinigen.
Gruß Domenic Smile
das liegt aber an den Bestimmungen von dr Rübenfabrik und nicht an der steuerlichen Einstufung
ist es bei größeren ldw anhängern genauso wie beim autoanhänger, dass man die Steuerbefreiung beim FA stellt?
gruß nochmal