17.08.2010, 19:48
Hallo,
ich denke auch, dass es ganz schön gewagt ist, wenn der Käufer bei dieser Beweislast einen um 8000,-€ höheren Kaufpreis behauptet.
Das ist Prozeßbetrug. Ich meine der kann auch als Kläger vereidigt werden. Dann wäre es Meineid. Könnte mir vorstellen, dass ein RA dabei seine Zulassung riskiert.
Du kannst das keinesfalls hinnehmen, denn im Umkehrschluß wird dir ja unterstellt, du hättest 2/3 schwarz gemacht.
MfG
Wolfgang
ich denke auch, dass es ganz schön gewagt ist, wenn der Käufer bei dieser Beweislast einen um 8000,-€ höheren Kaufpreis behauptet.
Das ist Prozeßbetrug. Ich meine der kann auch als Kläger vereidigt werden. Dann wäre es Meineid. Könnte mir vorstellen, dass ein RA dabei seine Zulassung riskiert.
Du kannst das keinesfalls hinnehmen, denn im Umkehrschluß wird dir ja unterstellt, du hättest 2/3 schwarz gemacht.
MfG
Wolfgang