12.03.2006, 21:18
Hallo Leute,
wenn die Dimension 14,9-24 im Beiblatt aufgeführt ist, was eigentlich immer der Fall ist, benötigt man nach der Umbereifung keinerlei Änderungen der Papiere. Das ist ja gerade der Sinn der ganzen Auflistung im Beiblatt. Für den Fall, daß zu dem Schlepper das Beiblatt fehlt, würde es sich dann lohnen, es zu besorgen, sofern es im Brief vermerkt ist!
Gruß Matthias
wenn die Dimension 14,9-24 im Beiblatt aufgeführt ist, was eigentlich immer der Fall ist, benötigt man nach der Umbereifung keinerlei Änderungen der Papiere. Das ist ja gerade der Sinn der ganzen Auflistung im Beiblatt. Für den Fall, daß zu dem Schlepper das Beiblatt fehlt, würde es sich dann lohnen, es zu besorgen, sofern es im Brief vermerkt ist!
Gruß Matthias