01.01.2011, 22:53
Hallo Matthias,
dieses ganze Thema mit dem lof und grünen Kennzeichen ist sehr komplex. Teilweise haben die Ordnungshüter selber nicht alle Feinheiten im Kopf. Und die zuständigen Bundeministerien hüllen sich bei Anfragen durch Fachzeitschriften ( Oldtimer Traktor) ganz einfach in Schweigen.
Beim Finanzamt kann man jedes steuervergünstigte Fahrzeug für mindestens einen Monat oder ein vielfaches davon voll versteuern. Dann kann man damit machen, was man will von der steuerlichen Seite.
Bei Deiner Geschichte mit dem 1500er stellen sich bei mir alle Nackenhaare hoch. Ich hoffe, Du hast damals nicht 3 Jahre die Steuer gezahlt. Bei so was hilft meist nur lesen der Gesetzestexte und ggf. Begleitung durch einen versierten Fachanwalt und oder Verband.
Zu den grünen Pferdeanhängern sei noch folgende Bemwerkung erlaubt: Unser Außenminister und Vizekanzler ist dem Reitsport zugeneigt.....
Daher wird sich vermutlich an dieser Stelle nichts ändern.
Gruß Jan
dieses ganze Thema mit dem lof und grünen Kennzeichen ist sehr komplex. Teilweise haben die Ordnungshüter selber nicht alle Feinheiten im Kopf. Und die zuständigen Bundeministerien hüllen sich bei Anfragen durch Fachzeitschriften ( Oldtimer Traktor) ganz einfach in Schweigen.
Beim Finanzamt kann man jedes steuervergünstigte Fahrzeug für mindestens einen Monat oder ein vielfaches davon voll versteuern. Dann kann man damit machen, was man will von der steuerlichen Seite.
Bei Deiner Geschichte mit dem 1500er stellen sich bei mir alle Nackenhaare hoch. Ich hoffe, Du hast damals nicht 3 Jahre die Steuer gezahlt. Bei so was hilft meist nur lesen der Gesetzestexte und ggf. Begleitung durch einen versierten Fachanwalt und oder Verband.
Zu den grünen Pferdeanhängern sei noch folgende Bemwerkung erlaubt: Unser Außenminister und Vizekanzler ist dem Reitsport zugeneigt.....
Daher wird sich vermutlich an dieser Stelle nichts ändern.
Gruß Jan