Hallo Hartmut,
wenn Du mit einem "schwarzen" Kennzeichen fährst, fällst Du unter die Bestimmungen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und dann greift die die maximale Außenbreite von 2,55 Meter bzw, 2,60 Meter.
Oder Du hast eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises.
viele Grüsse
RalfG
wenn Du mit einem "schwarzen" Kennzeichen fährst, fällst Du unter die Bestimmungen des gewerblichen Güterkraftverkehrs und dann greift die die maximale Außenbreite von 2,55 Meter bzw, 2,60 Meter.
Oder Du hast eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises.
viele Grüsse
RalfG