10.10.2011, 10:51
Hallo zusammen,
ist in der Strassenverkehrsordnung eindeutig geregelt. Derjenige, der die Verschmutzung verursacht hat, muß sie auch umgehend wieder beseitigen oder beseitigen lassen und den Verkehr vor evtl. Beeinträchtigungen, also erhöhter Rutschgefahre pipapo warnen.
Meiner Meinung nach wird dies zumindest bei uns leider nur von den wenigstens gemacht und auch seitens der Behörden zu wenig verfolgt.
Nichts gegen Land- und Forstwirtschaft (bin selber einer), aber es muß doch drin sein, nach erfolgtem Arbeitseinsatz oder zwischendurch, wenns ganz grob wird, mal die Straße vom gröbsten Dreck zu befreien.
Aber manche findens leider immer noch cool oder ein Zeichen erfolgreicher Arbeit, wenn 15 cm hoch die Dreckbatzen auf 500m öffentlicher Straße verteilt liegen.
Grüße
Michl
ist in der Strassenverkehrsordnung eindeutig geregelt. Derjenige, der die Verschmutzung verursacht hat, muß sie auch umgehend wieder beseitigen oder beseitigen lassen und den Verkehr vor evtl. Beeinträchtigungen, also erhöhter Rutschgefahre pipapo warnen.
Meiner Meinung nach wird dies zumindest bei uns leider nur von den wenigstens gemacht und auch seitens der Behörden zu wenig verfolgt.
Nichts gegen Land- und Forstwirtschaft (bin selber einer), aber es muß doch drin sein, nach erfolgtem Arbeitseinsatz oder zwischendurch, wenns ganz grob wird, mal die Straße vom gröbsten Dreck zu befreien.
Aber manche findens leider immer noch cool oder ein Zeichen erfolgreicher Arbeit, wenn 15 cm hoch die Dreckbatzen auf 500m öffentlicher Straße verteilt liegen.
Grüße
Michl
Mb trac - was besseres gibts nicht