(18.08.2010, 01:46)frank schrieb: ...
Ansonsten: Strafanzeige bei der Polizei (sofort) und einen verdammt guten Anwalt suchen.
Gruß frank
Hallo namenloser MB-Trac 4x4
Habe lange überlegt, ob ich mich in diesem Thread äußern soll...
Sei mir nicht böse, aber das klingt alles sehr abenteuerlich und es fällt mir schwer, das alles zu glauben, andererseits hört man immer wieder mal von Justizpossen, wieder andererseits bin ich in meiner Jugendzeit einige Male als Zuschauer in öffentlichen Gerichtsverfahren gewesen und kann aus dieser Erfahrung heraus nur sagen, dass unser deutsches Rechtssystem nicht das Schlechteste ist - und mit dem, was da als Gerichtssendungen täglich über unsere Fernsehschirme flimmert, definitiv nichts zu tun hat. Doch sei es drum wie es auch sei.
Wenn es sich wirklich so verhält, wie Du das hier schilderst, dann denke ich, ist Franks Tip zielführend und es wäre vielleicht gut gewesen, schon während der erstinstanzlichen Verhandlung gleich Gegenklage zu erheben. Klagegegenstände sind ja nach Deiner Schilderung ausreichend vorhanden und diese sogar nicht nur gegen den Kläger allein.
FG
Holger
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...