Wie kann man bei einem Mb Trac 1300 die Getriebe Drossel entfernen?
#1
XTRAC15 

Hallo,
ich habe Interesse an einem 1300 Mb Trac.
Allerdings ist dieser auf 20 Kmh gedrosselt.
In der Beschreibung steht, das die große Ganggruppe original gesperrt wurde.
1. Wie ist er gedrosselt?
2. Wie kann ich die Drossel am einfachsten von 20 Kmh auf 40 Kmh anheben, da ich nur den L Führerschein habe?
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#2
YTRAC04 

Werner?!

Raphael hat nach einer Lösung gefragt wie er seinem Trac die Drossel entfernen kann? Und was fällt dir ein? Einen gesetztes Text Schreiben obwohl du keinerlei Hintergründe weist? Außer das er den L Schein hat!

Was soll den dass? Hast du Angst das er nicht eigenverantwortlich handeln kann!!

Trag zur Lösung einer Frage bei! Und hör auf auf andere zu schauen ob sie in deinen Augen was falsch machen könnten! Denn es sollte jeder für sein eigenes handeln genug Verantwortung aufbringen!

Zu deinem Problem Raphael,

Mehr Infos wären recht, kann es sein das die Sperre mechanisch ist wenn die von gang 4 nach 5 willst? Bilder können auch hilfreich sein!

Und Raphael zum guten Umgang hier im Forum gehört es seinen Text mit Namen zu unterschreiben.

Lg Alex
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#3

Hallo Raphael,
Es gab unterschiedliche Formen der Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Die Begrenzung auf 20 km/h ist schon etwas komisch. Da es normal 25 oder
30 km/h ist.
Daher ist es Mal wichtig welches Baujahr der Schlepper ist?
( Damit man weis welches Getriebe verbaut wurde)
Wie viele Gänge lassen sich schalten?
( Wo die Sperre im Getriebe sich befindet)
Wie viel Drehzahl macht der Motor bei der Endgeschwindigkeit?
( Liegt eine Motorbegrenzung vor)

Der Ganghebel hat ja eine Führung innerhalb des Getriebes , da ist es meistens
die Sckaltkulisse wo die Begrenzung liegt.

MfG
Christian
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#4
YTRAC04 

Und das liest du aus seinem Text? Oder bist du der mit der Glaskugel?

Ich weis ja nicht warum und auch nicht woher du das nimmst aber gut lass am es so stehen! Ich hoffe das dann bei dir zumindest alles Gesetzeskonform ist!!!

Zu Raphael, er wird wissen was er tut und wenn nicht wird er es lernen! Aber die wenigsten brauchen deine wiederkehrenden Belehrungen! Jeder wo ein Kfz fahren darf und eins zugelassen hat weis was und wie er es zu handhaben hat!

Schönen Sonntag!

Lg Alex
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#5

@Alex und Werner

Danke an Werner das du auch die rechtlichen Konsequenzen bei Änderung der bbH erläuterst.
Es geht halt immer solange gut solange nix passiert. Daher ist dies wichtig.
Auch ist das Thema richtiger Führerschein immer komplexer geworden. Siehe argar heute Ausgabe Mai .
Werner ich denke das Raphael darüber nachgedacht hat. Da er auf 40 km/h den Trac haben möchte, und so innerhalb seines Führerscheines liegt.

@Alex , die von Werner erwähnten Nebenwirkung einer zulässigen Änderung der bbH sollte auch erwähnt werden.
Der Berufstand des Landwirt, mit nicht funktionierenden lichttechnischen Einrichtungen ist schon ein negatives Bild.
Das kenne ich aus eigener Erfahrung.

Deswegen lässt uns gemeinsam das Ziel setzen sich im gesetzlichen Rahmen zu bleiben.
Achso: neueste erkenntnis Schlepper 40 km/h + Anhänger 40 km/h x Klasse L = 25 km/h Höchstgeschwindigkeit

https://www.agrarheute.com/technik/acker...eln-518405

Also unfallfrei durch die Ernte.
Gruß
Christian
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#6
XTRAC15 

Hallo,
danke für die vielen antworten.
Bilder oder Infos in welchen Gang man schalten kann, kann ich euch leider nicht vor dem 28.05 geben, da der Verkäufer vorher nicht kann.
Ich dachte nur, das vielleicht jemand weiß wie die Gangruppe original gesperrt ist.
Aber wenn dies nicht der Fall ist, werde ich am 28.05 Bilder reinstellen.
Da mein Vater den Trac haben möchte, habe ich mir gar keine Gedanken über den Führerschein gemacht, da ich dachte er hat das getan.
Also nur um nochmal sicher zu gehen. Er darf 40 Kmh ohne Anhänger und 25 mit Anhänger, aber nur, wenn es ein Landwirtschaftlichen Grund hat?



Viele Grüße Raphael
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#7

Hallo Raphael,
da Du nun explizit nach dem rechtlichen Rahmen gefragt hast: die Führerscheinklassen L und T sind beide ausschließlich für die Landwirtschaft vorgesehen. Es reicht nicht, einen Trecker zu fahren, sondern die Fahrt braucht explizit einen landwirtschaftlichen Zweck! Der Rest stimmt soweit, mit der Klasse L sind mit Anhänger nur 25km/h möglich. Ich meine sogar, dass das ganze Gespann in dem Moment auf einen Anhänger beschränkt ist - aber da bin ich mir nicht zu 100% sicher!
Verfolgt die Fahrt mit dem Trecker keinen landwirtschaftlichen Zweck, so benötigt man einen LKW Führerschein (kleiner oder großer hängt dabei von der Gesamtmasse laut Fahrzeugpapieren ab).
Achtung: das ganze hat bis hierhin noch nichts mit einem grünen oder schwarzen Kennzeichen zu tun! Das ist nochmal ein anderes Thema (KFZ-Steuer).

Ich hoffe das hilft Dir/Euch weiter.
Freundliche Grüße Niklas
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