Frage zu Öko Regelung 1a "Brache" in BW
#1

Hallo zusammen,

Ich habe einen Schlag mit 2,5 ha letzten Herbst mit Winterraps eingesät. Der Raps ist auf 80% der Fläche nicht aufgelaufen.
Meine Idee war, dass ich diese Fläche mit einer Mischung begrüne und mit der Öko-Regelung 1a - Brache beantrage.
Da meine gesamte Ackerfläche nur ca. 7 ha sind ,ist eine sinnvolle Beantragung (soweit ich es verstehe) schwierig oder nicht sinnig.

Kennt sich jemand mit Thema gut aus und kann mir eine Möglichkeit der Beantragung aufzeigen?

Was würdet ihr mir empfehlen ?

Besten Dank!!

Grüße
Uli
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#2

Hallo Uli,

wie du bereits geschrieben hast, ist die Beantragung der ÖR1a-Regel in deinem Fall nicht die optimalste Lösung. Ich versuche mal etwas Licht ins dunkle zu bringen und hoffe, dass ich nicht falsch liege. 

Da du unter 10 ha Ackerland bewirtschaftest würdest du nach meinen Kenntnissen für max. 1.000m² die ÖR1a-Prämie erhalten. Nach den Prämiensätzen wären das dann etwa 130 Euro zustäzlich zu der Flächenprämie (könnte bei Umschichtung der Prämien auch etwas mehr werden). Auch die Anforderungen an die Einsaat haben sich etwas geändert. Neuerdings müssen mindestens 5 zweikeimblättrige, krautige Arten in der Mischung vorhanden sein und der Gräseranteil darf max. 25 % betragen.

Macht es in deinem Fall keinen Sinn, eine Sommerung anzubauen?

Beste Grüße aus Hessen
Renè
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