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Vielen Dank für die guten Tipps und Infos.
Ich werd in Ruhe mal überlegen, was wir machen.
Im Moment ist dafür wegen der ganzen Herbstarbeit wenig Zeit, so wie bei vielen in diesem Forum
Gerhard
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Hallo!
Anhängerkupplung am heckgeicht und daran irgendeinen Anhänger ist offiziell laut StVO nicht erlaubt, auch wenns massig praktiziert wird. Mach ich übrigens auch (Reckeckige Fläche aus der Bergstütze gebrannt, großes Loch gebohrt, und dazugehöriger Bolzen. Geht sogar mit DL und hast sogar noch hydraulische Kupplungshöhenverstellung
)
Wasserfüllung glaub ich wär am praktikabelsten, aber Heckgewicht is auch gut. 400kg dürfen noch gar nix machen, muss doch öfters das 10-fache verkraften.
Anbei Bild von der Bergstütze mit AHK.
Grüße Michael
Mb trac - was besseres gibts nicht
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Hallo Wolfgang!
Die müssen erstens per TüV Einzelabnahme haben und drehbar gelagert sein, falls der Anhänger mal umkippt. Und zumindest die Einzelabnahme ist ja bei Bergstütze, Häcksler und co. nicht dabei. Aber was solls, solange nichts passiert gibts keinen Kläger.
Ich fahr auch damit, außer wenns ein paar Fuhren sind, dann klapp ich schon mal die Bergstütze um. Hätt mir auch schon überlegt, die Winkeleisen vom Rahmen ab und an die Bergstütze dranzuschrauben, damit ich da dann die AHK habe.
Aber die Eisen stören mich etwas beim Rücken oder "Huckepack-Fahren", deswegen hab ichs bleiben lassen.
Aber wers machen will....
Grüße
Mb trac - was besseres gibts nicht