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23.12.2009, 22:20
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2009, 22:26 von
Hartmut.)
Moin Tracer,
1. Frohe Weinachten!
2. Ich hab einige Fragen zum Abschiebewagen (von Fliegl) bez. zu Sattelaufliegern allgemein.
Ich habe heute einen Fendt 936 mit Dolly und Fliegl Abschiebewagen bei uns fahren sehen. Das gespann war zugelassen. - Wie ist das Möglich?
Die Fragen die sich mir stellen sind:
- Das Gespann ist doch viel zu lang für den normalen Straßenverkehr - oder?
- Wenn der Schlepperfahrer vorne lenkt (z.B. nach rechts) sieht er doch hinten links nichts mehr - oder?
- Wenn ich damit irgentwo drehen will, brauch ich doch massig Platz - oder?
Ich versteh einfach nichts vom Sin ind Nutzen dieses Gespanns. Wer hat das möglich gemacht und wodurch? Sagt bez. schreibt mir doch mal was ihr wisst. Mich interresiert das jetzt mal.
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wenn du lenkst siehst du meistens nichts mehr auf der anderen Seite. dafür gibts ja Spiegel und wenn die nicht mehr helfen Kameras, Sicherungsposten^^.
Länger als 18,55 sind die auch nicht
und mehr wie 40 TOnnen dürfen die auch nicht haben auch wenn der FEndt von mir aus 18 tonnen haben darf und der Auflieger meistens 34 oder 36 Tonnen. Wenn du die Teile voll auslädst landest du aber bei guten 60 Tonnen mindestens.
Und bist du schon mal LKW gefahren? da brauchst auch Platz
Die Teile werden sich meiner Meinung nach nicht halten können, da die Nutzlast bis 40 Tonnen einfach zu gering ist
SZM mit Ackerprofilreifen und Diffsperre sowie Auflieger mit Niederdruckreifen werden sich auf kurz oder lang durchsetzen, dann noch solche Hauben drauf wie es bei den Amis gibt und du hast mit deinem mog sowie ich es gerade machen will oder deinem normalen Gespann auf der Straße sogut wie nichts mehr verloren.
gruß uli, dem diese Entwicklung nicht mehr ganz geheuer ist
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@ Dieter: Ja es war ein Fliegl. Was ist anders an dem Siga Nova? - Soweit google es zulässt hab ich erkannt, das dieser als Wechsel (Container) ausgerüstet ist.
@ Uli:Ich bin schon LKW gefahren. Und da komm ich deutlich besser zurecht und auch auf dem Schlepper mit 2 Hängern kann ich fahren. Was ich meine ist: wenn ich mit dem Dolly und dem Auflieger fahre habe ich ganz andere Lenkpunkte, d.h. ich lenke vorne mit dem Schlepper, ich lenke mit dem Dolly bez. seiner Deichsel und ich lenke mit dem Auflieger (über den Königszapfen). das sind doch andere Lenkpunkte wie beim Standart Schlepper,Hänger, Hänger System.
Das mit der Ausladung versteh ich auch nicht so ganz, für was baut man dann so groß wenn nach 40t eh Schluss ist.
So wie du es machst finde ich es vollkommen ausreichend.
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(23.12.2009, 23:17)Mogi_Mog schrieb: Was ich meine ist: wenn ich mit dem Dolly und dem Auflieger fahre habe ich ganz andere Lenkpunkte, d.h. ich lenke vorne mit dem Schlepper, ich lenke mit dem Dolly bez. seiner Deichsel und ich lenke mit dem Auflieger (über den Königszapfen). das sind doch andere Lenkpunkte wie beim Standart Schlepper,Hänger, Hänger System.
Wo ist da die Logik?
Mit dem Auflieger und Dolly fährst du genau wie mit jedem anderen Drehschemel Anhänger, nur das der Auflieger nach hinten weiter baut...
Gruss Hartmut
MBtrac, alles andere ist Behelf!
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23.12.2009, 23:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.12.2009, 23:42 von
Dirk441.)
warum man so groß baut weiß ich auch nicht, ich find es auch zu groß, der Dolly mit Auflieger fährt sich eigtl genau so wie ein größerer Dreiachser, wobei du bei diesem System sogar noch 4 Tonnen Stützlast auf den Bulldog kriegst.
ich weiß bloß, dass der 936 gute 10,5 tonnen wiegt und der Auflieger mit samt Dolly bestimmt auch nicht unter 14 Tonnen zu liegen kommt. bleibt eine Nutzlast von 16 Tonnen, und die hab ich mit meinem Gespann in Zukunft auch,, wenn ich bei meiner Mulde auf 12 Tonnen komme und beim Mog immer noch knapp 5 Tonnen. Aber so wie ich die Entwicklung beobachtet habe, wird es in Zukunft für unsere am "Hungertuch nagenden jammernden" Landwirte, welche sich solch ein Gespann leisten können ieine depperte Ausnahmeregelung geben, genauso wie die Verordnung mit dem T-Führerschein, welcher neuerdings ja auch gewerblich bei den Biogasanlagen benutzt werden kann. Dieser Zug den du beschreibst wird in Zukunft wahrscheinlich mit seinem Gewicht von 50-60 Tonnen von ieinem Drittklassigen "T-Absolvent" durch die Gegend gesteuert wird, und wir mit LKW-Führerschein "dürfen" alle 5 jahre den ganzen Sermon mit Doktor usw durchlaufen damit unser Waffenschein verlängert wird. Das steht m.E. nach in keinem Verhältnis mehr zueinander. Ich will hier nicht den Landwirt schlecht machen, da ich hfftl in Zukunft auch dieser Spezies angehöre, aber diese Sonderkonditionen gehen mir welcher aus einem kleinbäuerlichen Millieu stammt in letzter Zeit gehörig gegen den Strich
gruß uli
hoppala leider ein wenig zu spät am antworten
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Guten Morgen.
Laut meiner Kenntnis dürfen doch auf deutschen Straßen nicht mehr als 5 Achsen an einem Fahrzeug (Zug) vorhanden sein?
Hier ein Link zum Thema
Länge und Breite laut StVZO.
Denke eher, dass solche Kombinationen für die großen Flächen im Osten und Amerika etc gebaut werden. Wenn ich 100 Ha um meinen Hof habe und auf keine öffentliche Straße muss, dann ist die Kombination durchaus auslastbar.
Gruß Thomas
"Leidenschaft für Landwirtschaft"