Ich würde hier gerne mal ein paar Sachen zum Thema Transport anbringen.
Vorweg - ich bin für jede Kritik und Anregungen offen (nur angebracht sollte sie sein).
Zu mir: Ich habe jahrelang Bau- und Landmaschinen transportiert, auch habe ich z.B. neue Schlepper aus den entsprechenden Werken geholt und ausgeliefert.
Grundsätzliches: Jeder kann seinen Schlepper selber transportieren, solange er die gesetzlichen Vorlagen erfüllt.
Nicht erlaubt ist es für Privatpersonen, einen Schlepper für jemand anderen zu transportieren. Dieser Transport ist dann ein gewerblicher Transport und dazu bedarf es einer Güterkraftverkehrsgenehmigung.
Häufig hört man "dann ist es halt mein Schlepper" oder ähnliches, dazu kann ich folgendes aus meiner Erfahrung sagen: Unsere Freunde von Polizei, BAG oder Zoll kennen diesen Spruch auch. Sie verlangen einen Eigentumsnachweis wie z.B. einen Kaufvertrag.
Speditionen haben für diesen Nachweis einen Frachtbrief oder einen schriftlichen Transportauftrag bei sich.
Versicherung: Für einen gewerblichen Transporteur ist eine Güterschadenshaftpflicht pflicht, d.h. alles was er transportiert, ist versichert gegen Beschädigung, Diebstahl, Unfall usw.
Ladungssicherung: Grundsätzlich ist die Ladung so zu sichern, das sie bei Vollbremsung, Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (§22 Abs1 STVO).
Folgendes ist zu beachten: Die Sicherung ist so herzustellen, dass sie 80% des Ladungsgewichtes nach vorne und jeweils 50% zu den Seiten und nach hinten absichert.
Beispiel: Ein Schlepper mit 3000 kg Gewicht muß nach vorne mit 2400 kg und zu den Seiten und nach hinten mit 1500 kg gesichert werden.
In der Praxis sieht das folgendermaßen aus: von der vorderen Abschleppöse wird jeweils ein Gurt nach rechts und links gespannt. Hinten wird jeweils ein Gurt von z.B. der Kraftheberaufnahme auch nach rechts und links gespannt.
Es ist verboten, an federnden Massen zu gurten ( z.B. beim Unimog am Rahmen).
Wichtig ist dabei noch, dass der Gurt einen Winkel zwischen 30 und 50 Grad vom Anhängepunkt Schlepper zum Anhängepunkt Ladefläche haben muß.
Die Gurte müssen so angeordnet sein, dass sie in einem Winkel zwischen 40 und 50 Grad auf "Zug" sind.
Die Anhängepunkte und Gurte müssen selbstverständlich die Gewichtsbelastung aushalten.
Ich versuche dazu noch ein paar Bilder einzustellen.
Kurz noch zu den Konsequenzen:
Nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung:
- Kontrolle = 150 - 175€ und 3 Punkte
- Unfall mit Sachschaden = 225€ und 3 Punkte
- Unfall mit Personenschaden = Geld / Freiheitsstrafe und 3 Punkte
Alle Strafen gelten jeweils für Fahrzeughalter, Fahrer und Verlader.
Die Weiterfahrt kann erst nach vorschriftsmäßiger Ladungssicherung erfolgen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Transportfahrzeugs und die zulässige Anhängelast und Stützlast eines evtl. Zugfahrzeuges ist auf jeden Fall zu beachten und einzuhalten.
Vorweg - ich bin für jede Kritik und Anregungen offen (nur angebracht sollte sie sein).
Zu mir: Ich habe jahrelang Bau- und Landmaschinen transportiert, auch habe ich z.B. neue Schlepper aus den entsprechenden Werken geholt und ausgeliefert.
Grundsätzliches: Jeder kann seinen Schlepper selber transportieren, solange er die gesetzlichen Vorlagen erfüllt.
Nicht erlaubt ist es für Privatpersonen, einen Schlepper für jemand anderen zu transportieren. Dieser Transport ist dann ein gewerblicher Transport und dazu bedarf es einer Güterkraftverkehrsgenehmigung.
Häufig hört man "dann ist es halt mein Schlepper" oder ähnliches, dazu kann ich folgendes aus meiner Erfahrung sagen: Unsere Freunde von Polizei, BAG oder Zoll kennen diesen Spruch auch. Sie verlangen einen Eigentumsnachweis wie z.B. einen Kaufvertrag.
Speditionen haben für diesen Nachweis einen Frachtbrief oder einen schriftlichen Transportauftrag bei sich.
Versicherung: Für einen gewerblichen Transporteur ist eine Güterschadenshaftpflicht pflicht, d.h. alles was er transportiert, ist versichert gegen Beschädigung, Diebstahl, Unfall usw.
Ladungssicherung: Grundsätzlich ist die Ladung so zu sichern, das sie bei Vollbremsung, Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann (§22 Abs1 STVO).
Folgendes ist zu beachten: Die Sicherung ist so herzustellen, dass sie 80% des Ladungsgewichtes nach vorne und jeweils 50% zu den Seiten und nach hinten absichert.
Beispiel: Ein Schlepper mit 3000 kg Gewicht muß nach vorne mit 2400 kg und zu den Seiten und nach hinten mit 1500 kg gesichert werden.
In der Praxis sieht das folgendermaßen aus: von der vorderen Abschleppöse wird jeweils ein Gurt nach rechts und links gespannt. Hinten wird jeweils ein Gurt von z.B. der Kraftheberaufnahme auch nach rechts und links gespannt.
Es ist verboten, an federnden Massen zu gurten ( z.B. beim Unimog am Rahmen).
Wichtig ist dabei noch, dass der Gurt einen Winkel zwischen 30 und 50 Grad vom Anhängepunkt Schlepper zum Anhängepunkt Ladefläche haben muß.
Die Gurte müssen so angeordnet sein, dass sie in einem Winkel zwischen 40 und 50 Grad auf "Zug" sind.
Die Anhängepunkte und Gurte müssen selbstverständlich die Gewichtsbelastung aushalten.
Ich versuche dazu noch ein paar Bilder einzustellen.
Kurz noch zu den Konsequenzen:
Nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung:
- Kontrolle = 150 - 175€ und 3 Punkte
- Unfall mit Sachschaden = 225€ und 3 Punkte
- Unfall mit Personenschaden = Geld / Freiheitsstrafe und 3 Punkte
Alle Strafen gelten jeweils für Fahrzeughalter, Fahrer und Verlader.
Die Weiterfahrt kann erst nach vorschriftsmäßiger Ladungssicherung erfolgen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Transportfahrzeugs und die zulässige Anhängelast und Stützlast eines evtl. Zugfahrzeuges ist auf jeden Fall zu beachten und einzuhalten.