Maschinenkauf und Mehrwertsteuer?
#1

Hallo liebe Trac Gemeinde
Da ich ja immer noch mal intensiver mal weniger intensiv Wink,auf der Suche nach einem Trac -Schnäppchen bin . Auch schon Zahlreiche Tipps von euch bekommen habe ,danke noch mal für die eure Mühe habe ich nun mal eine Frage :Es werden Zahlreiche Trac´s im Netz als Privat Angeboten aber Mehrwertsteuer verlangt ?? Wie hängt das zusammen ist es um den Garantie- Anspruch zu umgehen ?? Nach meinen Wissenstand kann ich als Privat Mensch doch keine MwSt .ausweisen oder doch ? es sind ja dann doch ganz schöne Preisunterschiede vorhanden .Gruß Stefan
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#2

Hallo Stefan,

ich denke das die Trac's die mit MwSt. ausgewiesen sind, auch betrieblich, also gewerblich gekauft worden.
Da das Fahrzeug mit MwSt. gekauft wurde ( die Du als Vorsteuer ja abziehst und wieder bekommst ) musst Du die MwSt. beim Verkauf als Umsatzsteuer auch wieder ausweisen und an den Staat abdrücken. Machst Du das nicht, haut Dir ein Steuerprüfer bei einer Prüfung das Geschäft um die Ohren und Du musst nachzahlen!Sad

Die MwSt. hat NICHTS mit Gewährleistung zu tun !

P.S.: Kannst Du nicht den Trac auf Euren Küchenbetrieb als Transportfahrzeug kaufen,( mach' einfach eine Privateinlage) ? Dann hast Du schon mal 19% Vorteil. Smile

Gruß Sven

MB-Trac - wer nicht will, der hat schon exclamation
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#3

Hallo,

wenn der Trac ohne ausgewiesener Mehr werts Teuer verkauft wird bekommst du die auch nicht vom FA zurück bzw. wird nicht verrechnet.

MFG
Berni
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#4

Hallo Stefan,

es gibt da 3 Unterschiede bei der Mwst.:

19%
das sind Händler/Lohnunternehmen oder sonstige gewerbliche Firmen

10,7%
das sind Landwirte

keine Mwst.
das sind die Leute, die die Maschine "privat" haben, z. B. als Hobby

Und mit Mwst. zurückbekommen oder so:
gewerbliche Betriebe können die Mwst. geltend machen, d. h. beim Einkauf und Verkauf wird die Mwst. aufgerechnet, je nachdem muß man Mwst. ans Finanzamt abführen oder erhält sie zurück

landw. Betriebe pauschalieren i. d. R. die Mwst
die Mwst. muß ausgewiesen sein, wird aber nicht gegeneinander aufgerechnet

Soweit mein Wissensstand

Gruß Hermann-Josef
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#5

Hallo zusammen.

MwSt.: Eine unendliche Geschichte Rolleyes

Aber eigentlich ganz einfach.

Wenn der Verkäufer die MwSt. ausweisen kann handelt es sich um einen Gewerbe treibenden. Ist der Käufer auch Gewerbe treibend so kann er die MwSt. auch ans Finanzamt abführen solange das mit seinem Gewerbe soweit d´acord geht.

Allerdings wird eine selbstständige Hebamme bei einem trac Kauf wohl kaum die MwSt. vom Finanzamt wieder bekommen, da die Gewerbe zu unterschiedlich sind. Es sei denn die Hebamme braucht den trac als Dienstfahrzeug im Gebirge, aber dass wird wohl kaum vorkommen... Wink

Kauft ein Hobby trac Fanatiker (wie ich) einen trac von einem Gewerbe treibenden ist das schonmal schön, denn gesetzlich ist der Gewerbe treibende zu einem Jahr Gewährleistung verpflichtet. GESETZLICH (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) egal, was im Kaufvertrag steht, es sei denn der trac ist als defekt "Schrott" ausgewiesen. Also als Privatmann immer Obacht geben und sich freuen, wenn die Maschine nicht als "defekt" oder "Bastlerfahrzeug" ausgewiesen wird. Die ersten 6 Monate ist dann eigentlich immerd er Verkäufer in der Pflicht.

Aber das ist wiederum das Thema Sachmangelhaftung und darüber füllen sich mitlerweile Bücher bei den Gesetzgebern.
Harter Tobac...

MfG
Andre


MB trac.

Yes we can!

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#6

Hey Andre,

Deine Erklärungen und Erläuterungen sind echt der Knaller Big Grin
Fachlich absolut fein und sauber !Smile

Das mit der Hebamme ist mein persönlicher Tagessieger !Big Grin

An Dir ist einwürdiger Nachfolger von Peter Lustig verloren gegangen exclamationTongue

Gruß Sven

MB-Trac - wer nicht will, der hat schon exclamation
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#7

Hallo
Danke ersteinmal für eure Antworten . Aber ich könnte doch auch wenn ich Firmeninhaber bin und mein Trac ja mindestens 20 Jahre alt ist , somit einen Buchwert ,von einen oder einpaar Tausend Euro hat .In selber Privat raus kaufen aus dem Betrieb mit MwSt. ganz offiziell. Und ihn dann als Privatmann ohne MwSt .Zu einen Vernünftigen Preis wieder verkaufen oder ?Gruß Stefan
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#8

Hallo Leute,

musste erstmal nachforschen was ein Hebamme war, kann mich aber durchaus vorstellen das so einer bei schwere Aufträge hydraulisch betriebenes Werkzeug braucht, wie z.B der Feuerwehr auch. Dann macht es durchaus Zweck, die mit ein MB-Trac an zu treiben, weil die Geräte nach der Einsatz auf der Pritsche wieder zum nächsten Einsatz transportiert werden. Ich nehme an, das es im Forum durchaus bekannt ist, das Frauen, insbesondere Hebammen, schlecht mit ein Anhänger ruchkwärts fahren können, wodurch ein anderes Fabrikat gleich ausfällt, weil der Transportmöglichkeit nicht da ist... Wink

Groeten,

Benno.

Ein fleissige Bauer ist edler als ein fauler Edelmann...
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#9

Hallo,

@ Stefan : Klar kannst Du das so machen, nur ist das linke Tasche -rechte Tasche da Du die MwSt. / Umsatzsteuer als Unternhemer an den Staat abführen musst. Es gibt da noch eine weitere Möglichkeit - diese aber nur mündlich !Wink

@ Benno : Wenn bei Euch in den Geburtshäusern und Krankenhäusern die Vorteile eines Trac's bekannt werden, fahren wohl wirklich bald die Hebammen mit Blaulicht und Geburtenzange auf der Pritsche durch die Dörfer !Big Grin

Gruß Sven

MB-Trac - wer nicht will, der hat schon exclamation
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#10

Hallo, habe hier selten soviel Halbwahrheiten gelesen. Seit wann wird auf die Hebammenleistung Umsatzsteuer erhoben? Seit wann ist eine Hebamme Gewerbetreibend? Gewerbetreibende haben auch nicht autom. 19%. Es gibt auch Kleinunternehmer (ohne Umsatzsteuer) und die Differnzbesteuerung (oft bei Autohändlern). Es gibt auch eine Menge Landwirte mit 7/19% Umsatzsteuersatz, 10,7% haben meist nur Betriebe mit Viehumsatz. Die Sache mit dem Buchwert und Privatverkauf: schau mal in die Steuererklärung, da gibt es private Veräußerungsgewinne und die sind nur bis 600,- steuerfrei.
Grüsse Marcus
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#11

Hallo Marcus,

vielleicht hätte ich da deutlicher mein Aussagen als unwahr beschreiben mussen. Vielleicht ist es dir bekannt, das ich nicht aus Deutschland komme. Deswegen bin ich auch mit eure MwSt Regelungen nicht bekannt. Es tut mir wirklich leid, wenn durch meine Aussagen ein Hebamme ein MB-Trac gekauft hat, und Sie nachher die Mehrwertsteuer nicht ausweisen kann. Sad






Aber trotzdem würde es toll aussehen, wenn jeder Hebamme nur noch mit ein Trecker vorfahren würde... Cool

Groeten,

Benno

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#12

Hallo, das war eher an Andre als an Benno gerichtet.
Man muss hier auch zwischen Unternehmer und Gewerbetreibende unterscheiden. Die Landwirt ist Unternehmer aber in der Regel nicht gewerbetreibender. Deshalb inserrieren Landwirte bei Traktorpool oft als Privatanbieter da sie eben kein Gewerblicher Händler sind.
Grüsse Marcus
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#13

Servus Marcus.

Nicht umsonst schrieb ich:

"MwSt.: Eine unendliche Geschichte Rolleyes " Wink

MfG
Andre


MB trac.

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