Wie bekomme ich das grüne Kennzeichen wieder an meinem Traktor?
#1
JTRAC07 

2. Versuch
Hallo,
Ich bin Besitzer eines Hanomag- Schleppers mit normalerweise Grünem Kennzeichen.
Das Fahrzeug ist Steuerbefreit (Landwirtschaft)
Aus welchem Grund auch immer.(vermutlich Faulheit)fuhr ich jedoch jahrelang mit einem schwarzen Kennzeichen.
Aus gegebenem Anlass währe es nun jedoch von großem Vorteil wenn ich dieses Grüne Kennzeichen vorweisen Könnte.
Ich Denke die Voraussetzung zur Steuerbefreiung waren und sind ja gegeben.
Lediglich die äußere Kennzeichnung dieser Steuerbefreiung war nicht in Ordnung.
In dem Fahrzeugschein ist ja auch die Steuerbefreiung vermerkt.
Wie bekomme ich diese Kuh wieder vom Eis ohne großes Aufheben ?
Was kann,wenn es blöd läuft ,auf mich zukommen.

Danke und Gruß

Hafimann
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#2

Hallo Hafimann(?),

du hast einen ungewohnlichen Vornamen.

Wenn du grün eingetragen hast und keine Steuer bezahlst, geh zur Zulassungsstelle und laß dir 2 neue machen. Wenn die Kennzeichen noch gut sind kann der Schilderdienst dir einfach grüne Folie drüber laufen lassen.

Hat bei unsren Aufliegern auch schon funktioniert.

Verrat mir mal was der Vorteil ist wenn du keine Steuer bezahlst?

Grüße

Volker


MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued
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#3

(Ha Ha) Hallo Hafimann,
um das Grüne Kennzeichen, und damit eine Steuerbefreiung zu bekommen, sollte das Fahrzeug in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden.
Das Finanzamt überprüft ob ein bestimmter Jahresumsatz gegeben ist, die Haltung von Erwin dem Schafbock reicht hier nicht.
An welcher Stelle steht im Fahrzeugschein, außer Grünes Kennzeichen, was von Steuerbefreiung?

Gruß Udo
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#4

(01.07.2014, 08:48)Sam schrieb:  ....die Haltung von Erwin dem Schafbock reicht hier nicht.

...sag noch einmal Schafbock zu meinem Berni, dann gibt´s aber...!TongueSad

greetzWink


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#5

Hallo zusammen!

Mir ist nicht bekannt, dass das FA einen gewissen Umsatz überprüft, sondern eigentlich nur sehen will ob man Mitglied in der landw. BG ist. Zumindest bei mir im Landkreis.
Ich habe vor ein paar Jahren einen Bulldog von schwarz auf grün umgemeldet, und da habe ich einen neuen Brief und Schein bekommen, da sich die Schlüsselnummer ändert, wenn ich mich nicht täusche. Kann mich gut daran erinnern, da ich beim ersten Anlauf den Brief nicht mit dabei hatte und noch einmal bei der Zulassungsstelle antanzen dürfteRolleyes

Kann mir nur vorstellen, dass du Probleme mit einem Anhänger gehabt hast, da je der mit 25kmh und Folgekennzeichen nur hinter einer landw. Zugmaschine geführt werden darf...also nix gut mit schwarzen Kennzeichen, wenn es ein Ordnungshüter ganz genau nimmt..

Gruß Paul

Gewonnen und verloren wird zwischen den Ohren!
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#6

Hallo zusammen,

seit 07.04.2014 entscheiden nicht mehr die Finanzämter sondern die Hauptzollämter über die Steuerbefreiung nach § 7 Nr. 3 KraftStG. Auf der Internetseite des zuletzt für die Einziehung zuständigen Fianzamtes kannst Du Dir die Vordrucke runterladen, ausfüllen und an dieses Fianzamt senden. Von dort werden Deine Unterlagen dann an das zuständige Hauptzollamt weitergeleitet. Dort wird dann eine Vorausentscheidung getroffen. Zeit solltest Du aber haben. Ich warte seit mehr als 2 Monaten auf eine Entscheidung.

Viele Grüße

ARTUR aus der EIFEL
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#7

Hallo Leute,

er hat doch schon die Eintragung im Schein bzw sonst wo!
Geh zur Zulassungsstelle, nimmst deinen Bescheid der ldw. Berufsgenossenschaft und das Schreiben vom Finanzamt ( müsstest du haben) mit, und sagst denen das du wieder die grünen haben möchtest. Fertig! frage mich nur warum das erheblich von Vorteil sein soll? Ist doch steuerbefreitTongue

Grüße in den Abend

Ulli

Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie an die QuelleWink
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#8

Moin,
hallo Thorsten, gib Erwin einen Knochen mit schönem Gruß aus Nordhessen, er ist nicht gemeint.

Das Finanzamt prüft, ob der Betrieb am "Wirtschaftlichem Verkehr" teilnimmt,
ob also etwas produziert und gehandelt wir. Die Höhe spielt hier die untergeordnete Rolle. Die Prüfung ist für das Finanzamt im Einzelfall schwierig, aber nicht unmöglich.

Gruß Udo
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#9

...und jedes Finanzamt entscheidet anhand anderer Kriterien...


Grüße
Holger


Ist (oder zumindest war) leider so: Beim einen Finanzamt reicht die formlose Bestätigung des Ortslandwirtes und die Bescheinigung der BG interessiert überhaupt nicht, beim anderen FA ist es genau umgekehrt und jedes FA behauptet, die einzig richtige Verfahrensweise anzuwenden...


...und diskutiere mal mit Leuten, die wissen, dass man keine Bogen um sie machen kannn...

Ob die Hoffnung, dass es besser wird, wenn nun die HZA dafür zuständig sind, gerechtfertigt ist?

406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83

Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...

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#10

Es wird sicher Gewinner und Verlierer geben...
Für mich ändert sich nichts, da unser Finanzamt die gleichen Anforderungen gestellt hat, wie jetzt das HZA.
Aber manche werden sich noch umschauen!
In manchen Landkreisen werden die Steuerbefreiungen von den FA sogar rückwirkend aberkannt! Die dürfen dann über 2 Jahre Steuern nachzahlen.

Rein formal bezieht sich die Steuerbefreiung im Kern auf das Vorhandensein des landwirtschaftlichen Betriebs im bewertungsrechtlichen Sinne. Eigentlich müsste also alleine die Übermittlung des Einheitswertbescheid ausreichen. D.h. die Handhabung der FA, die Steuerbefreiung daran zu koppeln, dass etwas produziert wird ist rein rechtlich grenzwertig!

Gruß
Christian
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#11
CCool 

Hallo und Danke und JA und NEIN

Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt.
Ich bin Steuerbefreit. Habe meinen Schriftlichen Nachweis.Habe damals(vor ca 25 Jahren) meinen SCHLEPPER angemeldet auf schwarzes Kennzeichen.
Die Zulassungsstelle gab mir den Tipp doch Steuerbefreiung zu beantragen.
Hab ich gemacht und meine Steuerbefreiung bekommen.
Nun sollte ich mein schwarzes Kennzeichen gegen ein grünes austauschen was aber Nie von mir gemacht wurde. Ich fuhr die ganzen Jahre SCHWARZ(Kennzeichen)RolleyesSadSad
Nun möchte ich jedoch ordnungsgemäß mit grünen Schildern fahren und weis nicht wie ich meine "Faulheit und VERSÄUMNIS " der Zulassungsstelle ohne viel Schaum-schlagen rüberbringen.
Das ist mein Problem.

Gruß

Hafimann
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#12

Moin,
@Christian: Das paßt auch nicht immer, was ist mit reinen Pachtbetrieben? Ich kann 400ha besitzen, aber kein Flächeneigentum haben, dann bekomme ich auch keinen Einheitswertbescheid.
Grüße
Frank
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#13

Das stimmt natürlich. Dafür gibt es Ausnahmen.
Mir ging es gerade um den Fall, dass man einen landwirtschaftlichen Betrieb im bewertungsrechtlichen Sinne hat, aber keine Steuerbefreiung bekommt.

Gruß
Christian
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#14

Hallo.
Habe dieses Jahr einen Aebi zugelassen und deshalb mit dem FA telefoniert. Dort bekam ich die auskunft, wen ich BEABSICHTIGE Gewinn zu erzielen, dann bekomm ich das Grüne und bin Steuerbefreit...
Gruß
Bernd

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#15

Nabend
Es ist fast grundsätzlich bei Finanzämtern so, das wenn man fragt widersprüchliche Aussagen erhält und die sich schwer tun, das richtige zu antworten!Tongue Das liegt wohl in der Ausbildung die die da genießenBig Grin
Fragt vorher nicht, sondern schickt den Antrag mit den Unterlagen ( BG Mitgliedschaft und evtl Alterskasse) unaufgefordert dort hin und siehe da, das Schild ist grün!
Es ist und bleibt ein Bundesgesetz! Herzogtümer sind schon länger abgeschafft! Einige träumen in den Ämtern dessen noch nachBig Grin

Gruss in die Nacht

Uli

Wer mit dem Strom schwimmt, kommt nie an die QuelleWink
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