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Hallo Namenloser
Um das für einen Zaun handelt es sich?
Festzaun oder mobiler Elektrozaun ?
Ein fester Zaun zb. (Maschendraht, Metallpfosten einbetoniert) wird behandelt wie eine feste bauliche Einrichtung und somit meines Wissens genehmigungspflichtig.
Elektrozäune sind mobil ,weil man kann sie jederzeit an einen anderen Ort stellen und benötigen soweit ich weis auch keine Genehmigung.
Gruß Markus
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ist ein fester zaun. Der war aber schon weit vor unserer Zeit da...
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Hallo Miri?,-
ein Pächter kann nicht für Bauliche Anlagen Entschädigungspflichtig gemacht werden,-außer du hast etwas mit dem Schwarzbau zu tun.
Das muss wohl die Stadt vom Eigentümer verlangen.
Außerdem sind solche "Bauliche Anlagen" im Außenbereich kein Problem wenn es der Land und Forstwirtschaft dient.
Also ganz ruhig bleiben.
MFG
Berni
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...als erstes solltest du mal deine Beiträge zumindest mit deinem Vornamen unterschreiben.
MFG
Berni
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weil das eine geheime forenregel ist?!
danke für den hinweis! aber nein danke!
kann auch mit karl hintern signieren wenn dieses beliebt! weiß allerdings nicht in wie fern dieses in einem internet forum von nutzen sein soll
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Weil das in DIESEM Internetforum so üblich ist und zum guten Ton gehört. Du weißt schon, die Sache mit den Umgangsformen, der guten Erziehung und der Höflichkeit.
Wenn ich übrigens irgendwo neu wäre und Hilfe bräuchte, würde ich mir überlegen, ob ein Tonfall, wie Deiner der richtige ist. Nur so ein Gedanke.
Gruß
Michael
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02.06.2015, 21:47
Hallo,
Ohne Anstand bekommt man halt keine Hilfe !
Gruss Holger
MB Trac 1000, Spaß ohne Ende
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Leute,
ich habe dieses Forum gelobt, jetzt tadel ich.
hoschi1986 Status ' Ganz neu hier '
hat anscheinend ein akutes Problem(bei dem ich ihm nicht helfen kann), da wird auf Nichtigkeiten hingewiesen.
Ich möchte mich dafür entschuldigen.
Gerd
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Hallo
Gerade wenn ich ein Problem habe gehe ich vernünftig und höflich mit meinen Mitmenschjen um!
Wenn die hilfesuchende Person bei den Stadtvätern den selben Ton anschlägt ...........!
Gruß Markus
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Hallo Hoschi1986,
wie alle anderen auch bereits erwähnt haben, würde ich erst mal Ruhe bewahren, beim Ordnungsamt anrufen (hingehen) und mich sachkundig machen. Dort auf den mündlichen Pachtvertrag hinweisen. Bauliche Maßnahmen sind sofern nicht anders vereinbart immer vom Eigentümer zu klären. Ich würde dem Ordnungsamt vorschlagen den Eigentümer anzuschreiben.
Gruß Theo
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Hallo Hoschi,
ich muss Theo da Recht geben, erst mal ruhig bleiben, den persönlichen Kontakt zu den Behörden suchen, einen Ansprechpartner finden, dem das Problem schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Aber ich glaube, das es nicht Dein Problem ist, sondern das des Eigentümers.
Den mündlich geschlossenen Pachtvertrag musst Du auf jeden Fall schriftlich kündigen, sonst ist die Kündigung unwirksam.
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
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Du trinkst um diese Uhrzeit schon Bier??????
Nein.... das ist ein Weizensmoothie
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Moin,
wir haben auch eingefriedete Koppeln gepachtet sowie anderenorts verpachtet. Die Stadt kann sich eigentlich nur an den Eigentümer wenden da sie ja vom Pächter nichts weiß. Wenn der Zaun privilegiert errichtet wurde gibt es normalerweise kein Problem. Ohne Privilegierung sieht das anders aus.
Wenn du die Koppel nicht mehr nutzt, schreib dem Verpächter mittels Einwurfeinschreiben das du zum Jahresende wegen der Zaunproblematik kündigst. Dann ist er an der Reihe.
Gruß
Volker
MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued