(21.11.2013, 11:26)Hartmut schrieb: Ab 60 braucht es dann die direkte Lenkung.
Gruss Hartmut
Genau genommen ab 63 km/h bbd Höchstgeschwindigkeit. Denn ab dieser Geschwindigkeit darf man Autobahnen und Kraftfahrstraßen nutzen. Die 60 km/h Fendt und inzwischen auch andere 60 km/h Traktoren haben auch keine direkte mechanische Verbindung der Lenkung. Sie verzichten damit auf die Autobahnzulassung. (Oh sorry, Thorsten war schneller)
Das Zauberwort zur 50 km/h-Zulassung heißt Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach § 19 (2) / 21 StVZO. Dieses Gutachten erstellt ein amtlich anerkannter kraftfahrzeugtechnischer Sachverständiger. Ich will dieses Verfahren durchlaufen und werde dann davon berichten. Kann aber etwas dauern.
Gruß
Wolfgang