04.03.2014, 21:32
(04.03.2014, 18:55)Unimog-406 schrieb:(04.03.2014, 17:18)OM442A schrieb: Hallo zusammen,
auf dem Klönabend hat uns jemand zu diesem Thema gesagt, dass man mit dem L Führerschein angeblich nur Schlepper mit grünem Kennzeichen fahren darf.
Weiss da jemand genaueres dazu?
Gruss
Bernd
Das stimmt nicht, du darfst mit L und T nur Schlepper zum LoF zweck fahren dabei ist das Kennzeichen völlig wurscht... Ob grün oder schwarz oder H Kennzeichen darfst man nur zum Landwirtschaftlichen zweck fahren, was du natürlich immer behaupten kannst. Du kannst ja sagen du musst nen Sack Kartoffeln für die Kühe holen...
mfg Christoph
Hallo,
soweit ich weiß, gibt es diese Regelungen nicht mehr. Mit dem T Führerschein darst du alle Traktoren (bis 18 nur bis 40KmH) für jegliche Einsätze fahren. Sei es für die Komune im Winterdiesnt oder für einen LU bei ner Biogasanlage!! Ist aber auch bei dem L-Führerschein so..
Gruß Christian, der auch den T-Führerschein empfielt, denn wer weiß was in Zukunft noch alles für Einsätze auf eure Tracs warten und wenn Du am Feldtag nur mal eine Fuhre Mais abfahren möchtest.
P.S Wenn Du allerdings mal den CE Führerschein machen willst, kann man ja auch erstmal mit dem L-Führerschein leben.