03.06.2015, 08:08
Hallo Hoschi,
ich muss Theo da Recht geben, erst mal ruhig bleiben, den persönlichen Kontakt zu den Behörden suchen, einen Ansprechpartner finden, dem das Problem schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Aber ich glaube, das es nicht Dein Problem ist, sondern das des Eigentümers.
Den mündlich geschlossenen Pachtvertrag musst Du auf jeden Fall schriftlich kündigen, sonst ist die Kündigung unwirksam.
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
ich muss Theo da Recht geben, erst mal ruhig bleiben, den persönlichen Kontakt zu den Behörden suchen, einen Ansprechpartner finden, dem das Problem schildern und gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Aber ich glaube, das es nicht Dein Problem ist, sondern das des Eigentümers.
Den mündlich geschlossenen Pachtvertrag musst Du auf jeden Fall schriftlich kündigen, sonst ist die Kündigung unwirksam.
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
Viele Grüße von der sonnigen Untermosel
Ingo
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Du trinkst um diese Uhrzeit schon Bier??????
Nein.... das ist ein Weizensmoothie
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