19.06.2015, 09:09
Moin,
wir haben auch eingefriedete Koppeln gepachtet sowie anderenorts verpachtet. Die Stadt kann sich eigentlich nur an den Eigentümer wenden da sie ja vom Pächter nichts weiß. Wenn der Zaun privilegiert errichtet wurde gibt es normalerweise kein Problem. Ohne Privilegierung sieht das anders aus.
Wenn du die Koppel nicht mehr nutzt, schreib dem Verpächter mittels Einwurfeinschreiben das du zum Jahresende wegen der Zaunproblematik kündigst. Dann ist er an der Reihe.
Gruß
wir haben auch eingefriedete Koppeln gepachtet sowie anderenorts verpachtet. Die Stadt kann sich eigentlich nur an den Eigentümer wenden da sie ja vom Pächter nichts weiß. Wenn der Zaun privilegiert errichtet wurde gibt es normalerweise kein Problem. Ohne Privilegierung sieht das anders aus.
Wenn du die Koppel nicht mehr nutzt, schreib dem Verpächter mittels Einwurfeinschreiben das du zum Jahresende wegen der Zaunproblematik kündigst. Dann ist er an der Reihe.
Gruß
Volker
MB 323, Kipper
Eicher GT 220
MB-Trac 800
to be continued