11.12.2015, 14:19
Tag, zusammen!
Also, der Trac soll laut dem Händler 35 km/h fahren, keine Ahnung wie gemessen.
War heute trotzdem mal beim TÜV, schließlich machen die ja auch H-Gutachten und wissen, was bei der Zulassung nötig ist.
Das Gespräch war kurz, denn der TÜV-Mann meines Vertrauens (im Übrigen laut Kollege von ihm Zulassungsexperte) hat mir das Ganze sehr kurz und prägnant beantwortet:
Alle Gesetze in Deutschland beziehen sich auf die Erstzulassung. Bisher keine Zulassung bedeutet, dass die Erstzulassung auf heute datiert werden muss. Nicht möglich wegen Euro6 etc. H-Kennzeichen natürlich noch weniger.
Fazit von ihm: Bisher keine Zulassung gleich Finger weg, so schade es ist.
Habe den Verkäufer nochmal angeschrieben, ob der Trac nicht vielleicht doch irgendwann schon mal in Deutschland oder in den Niederlanden zugelassen war.
Was ich mich gerade noch frage: Wenn demnächst auch in den Niederlanden eine Zulassungspflicht kommt, müsste doch das Baujahr o.ä. als Erstzulassung eingetragen werden, da die Fahrzeuge ja die aktuellen Zulassungsbestimmungen nicht erfüllen. Dann wäre das Problem doch eigentlich erledigt, oder?
Viele Grüße
Tobias
Also, der Trac soll laut dem Händler 35 km/h fahren, keine Ahnung wie gemessen.
War heute trotzdem mal beim TÜV, schließlich machen die ja auch H-Gutachten und wissen, was bei der Zulassung nötig ist.
Das Gespräch war kurz, denn der TÜV-Mann meines Vertrauens (im Übrigen laut Kollege von ihm Zulassungsexperte) hat mir das Ganze sehr kurz und prägnant beantwortet:
Alle Gesetze in Deutschland beziehen sich auf die Erstzulassung. Bisher keine Zulassung bedeutet, dass die Erstzulassung auf heute datiert werden muss. Nicht möglich wegen Euro6 etc. H-Kennzeichen natürlich noch weniger.
Fazit von ihm: Bisher keine Zulassung gleich Finger weg, so schade es ist.
Habe den Verkäufer nochmal angeschrieben, ob der Trac nicht vielleicht doch irgendwann schon mal in Deutschland oder in den Niederlanden zugelassen war.
Was ich mich gerade noch frage: Wenn demnächst auch in den Niederlanden eine Zulassungspflicht kommt, müsste doch das Baujahr o.ä. als Erstzulassung eingetragen werden, da die Fahrzeuge ja die aktuellen Zulassungsbestimmungen nicht erfüllen. Dann wäre das Problem doch eigentlich erledigt, oder?
Viele Grüße
Tobias