19.12.2015, 02:32
Hallo Tobias.
Es ist richtig, dass Du das Datenblatt => Datenbestätigung erst für die Abnahme/Zulassung brauchst. Die Datenkarte ist unverbindlich.
Weiter oben habe ich geschrieben, dass die Datenkarte der "Personalausweis" für den trac ist.
Sorry, aber das stimmt so nicht.
Die richtige Vokabel für die Datenkarte ist wohl eher "Geburtsurkunde".
Das Datenblatt erfüllt erst den Status "Personalausweis".
Zu den Steuern:
Hier stellt sich dann die Frage, ob Du als Privat- oder Geschäftsmann den trac in Holland kaufst.
Als Privatmann ist der Kaufpreis (in diesem Fall in den Niederlanden) für Dich immer netto, egal ob Mehrwertsteuer auf der niederländischen Rechnung ausgewiesen ist oder nicht. Netto bedeutet, dass Du in Deutschland keine Vorsteuer geltend machen kannst. Mehrwertsteuer musst Du auch keine mehr zahlen, denn die hast Du in Holland schon gezahlt.
Wenn Du gewerbetreibend bist und von einem Privatmann aus den Niederlanden den trac kaufst, dann gilt das Gleiche, wie oben.
Dein Kaufpreis ist netto. Verkaufst Du den trac dann z.B. 1000€ teurer, als eingekauft, allerdings inkl. deutscher MwSt. an einen Privatmann, wird es ein Verlustgeschäft. Denn hier musst Du dann 19% vom Verkaufspreis an das deutsche Finanzamt abführen.
Wenn Du gewerbetreibend bist und eine USt-ID hast, kannst Du mit dem niederländischen Verkäufer, sofern er auch eine USt-ID hat, über eine "innergemeinschaftliche Lieferung" verhandeln.
Das bedeutet, wenn sein aufgerufener Preis in den Niederlanden brutto inkl. MwSt. ist und er die Mehrwertsteuer ausweisen kann, dann kannst Du den trac netto ohne Steuer dort kaufen, musst allerdings dann in Deutschland auf den Kaufpreis 19% Mehrwertsteuer bezahlen.
Diese Prozedur ist allerdings etwas "tricky" für den Verkäufer, da er für sein Finanzamt und seine Buchhaltung verschiedene Dokumente benötigt, um den Verkauf ohne Mehrwertsteuer glaubhaft (revisionssicher) zu dokumentieren.
Und gerade deshalb muss man aufpassen, wie die anvisierte Maschine im EU-Ausland "aus-" oder "angepreist" wird. Ein gängiger Begriff ist hier "netto Export". Das bedeutet in normalen Geschäftsleben netto zzgl. Mehrwertsteuer und dass der gewerbliche Käufer die Mehrwertsteuer in seinem Land abführen muss.
Etwas anderes, als die Mehrwertsteuer ist die Einfuhrumsatzsteuer. Diese brauchst Du nicht zu fürchten, da die Niederlande EU-Mitgliedsstaat ist.
Mit diesen paar Zeilen kann ich allerdings nur einen kurzen Umriss über meinen Wissensstand geben.
Ausführlich gibt es ganze Bücher dazu.
Als Privatmann war es bei meinem trac damals so, dass hier in Deutschland keiner mehr irgendwelche Forderungen gestellt hat. Niederländischer Kaufvertrag inkl. MwSt. wurde vorgelegt und mehr nicht.
MfG
Andre
Es ist richtig, dass Du das Datenblatt => Datenbestätigung erst für die Abnahme/Zulassung brauchst. Die Datenkarte ist unverbindlich.
Weiter oben habe ich geschrieben, dass die Datenkarte der "Personalausweis" für den trac ist.
Sorry, aber das stimmt so nicht.
Die richtige Vokabel für die Datenkarte ist wohl eher "Geburtsurkunde".
Das Datenblatt erfüllt erst den Status "Personalausweis".
Zu den Steuern:
Hier stellt sich dann die Frage, ob Du als Privat- oder Geschäftsmann den trac in Holland kaufst.
Als Privatmann ist der Kaufpreis (in diesem Fall in den Niederlanden) für Dich immer netto, egal ob Mehrwertsteuer auf der niederländischen Rechnung ausgewiesen ist oder nicht. Netto bedeutet, dass Du in Deutschland keine Vorsteuer geltend machen kannst. Mehrwertsteuer musst Du auch keine mehr zahlen, denn die hast Du in Holland schon gezahlt.
Wenn Du gewerbetreibend bist und von einem Privatmann aus den Niederlanden den trac kaufst, dann gilt das Gleiche, wie oben.
Dein Kaufpreis ist netto. Verkaufst Du den trac dann z.B. 1000€ teurer, als eingekauft, allerdings inkl. deutscher MwSt. an einen Privatmann, wird es ein Verlustgeschäft. Denn hier musst Du dann 19% vom Verkaufspreis an das deutsche Finanzamt abführen.
Wenn Du gewerbetreibend bist und eine USt-ID hast, kannst Du mit dem niederländischen Verkäufer, sofern er auch eine USt-ID hat, über eine "innergemeinschaftliche Lieferung" verhandeln.
Das bedeutet, wenn sein aufgerufener Preis in den Niederlanden brutto inkl. MwSt. ist und er die Mehrwertsteuer ausweisen kann, dann kannst Du den trac netto ohne Steuer dort kaufen, musst allerdings dann in Deutschland auf den Kaufpreis 19% Mehrwertsteuer bezahlen.
Diese Prozedur ist allerdings etwas "tricky" für den Verkäufer, da er für sein Finanzamt und seine Buchhaltung verschiedene Dokumente benötigt, um den Verkauf ohne Mehrwertsteuer glaubhaft (revisionssicher) zu dokumentieren.
Und gerade deshalb muss man aufpassen, wie die anvisierte Maschine im EU-Ausland "aus-" oder "angepreist" wird. Ein gängiger Begriff ist hier "netto Export". Das bedeutet in normalen Geschäftsleben netto zzgl. Mehrwertsteuer und dass der gewerbliche Käufer die Mehrwertsteuer in seinem Land abführen muss.
Etwas anderes, als die Mehrwertsteuer ist die Einfuhrumsatzsteuer. Diese brauchst Du nicht zu fürchten, da die Niederlande EU-Mitgliedsstaat ist.
Mit diesen paar Zeilen kann ich allerdings nur einen kurzen Umriss über meinen Wissensstand geben.
Ausführlich gibt es ganze Bücher dazu.
Als Privatmann war es bei meinem trac damals so, dass hier in Deutschland keiner mehr irgendwelche Forderungen gestellt hat. Niederländischer Kaufvertrag inkl. MwSt. wurde vorgelegt und mehr nicht.
MfG
Andre