08.03.2016, 14:36
Moin,
irgendwie verwirrt mich das alles.
Auf der Zullassungsbescheinigung Teil II steht unten das ein Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen gilt. Soll es danach wieder zugelassen werden ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen.
Das dürfte dann wohl bundesweit gelten...
Was ist den jetzt richtig???
Gruß frank
irgendwie verwirrt mich das alles.
Auf der Zullassungsbescheinigung Teil II steht unten das ein Fahrzeug nach 18 Monaten als endgültig aus dem Verkehr gezogen gilt. Soll es danach wieder zugelassen werden ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II zu beantragen.
Das dürfte dann wohl bundesweit gelten...
Was ist den jetzt richtig???
Gruß frank
MB Trac - Klasse statt Masse