25.02.2006, 20:47
servus Abhoiza
deine Ausführungen zur Düngerichtline sind net ganz richtig. Gülle darf sehrwohl auf gefrorenen Boden ausgebracht werden. Es darf nur nicht tiefgründig (Soll soviel heißen, das es eine längere Frostperiode ist) gefroren sein. Man darf auch fahren, wenn keine geschlossene Schneedecke ist. (außerhalb des Verbots natürlich)
Schlimmer ist da der neue Zeitraum, der ab Herbst gelten soll, an dem Güllefahren verboten ist. Da solls ja schon ab 1. November bis 31. Januar verboten sein. :mad:
Könnt jetzt auch noch stundenlang über die EU, die Fußgänger, Rad- und Autofahrer, die uneinsichtig sind, motzen, aber des bringt nix.
gruß
michl
deine Ausführungen zur Düngerichtline sind net ganz richtig. Gülle darf sehrwohl auf gefrorenen Boden ausgebracht werden. Es darf nur nicht tiefgründig (Soll soviel heißen, das es eine längere Frostperiode ist) gefroren sein. Man darf auch fahren, wenn keine geschlossene Schneedecke ist. (außerhalb des Verbots natürlich)
Schlimmer ist da der neue Zeitraum, der ab Herbst gelten soll, an dem Güllefahren verboten ist. Da solls ja schon ab 1. November bis 31. Januar verboten sein. :mad:
Könnt jetzt auch noch stundenlang über die EU, die Fußgänger, Rad- und Autofahrer, die uneinsichtig sind, motzen, aber des bringt nix.
gruß
michl
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