29.08.2009, 20:44
Servus Klaus,
ein drittel Überstand ist erlaubt, solange die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
Keine Macht den TÜVlern!
Gruß
Wolfgang
ein drittel Überstand ist erlaubt, solange die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 50 km/h beträgt.
Keine Macht den TÜVlern!
Gruß
Wolfgang