(03.09.2007, 17:47)Allgaier schrieb: Servus,Hallo,
kann mir vll. einer von euch sagen, ob ein Jungedlicher mit 16 Jahre mit Führerscheinklasse T berechtigt ist, mit seinem Schlepper und Faschingswagen bei einem Faschingsumzug mitzufahren????????
mfg
Michi
ich behaupte mal dass du das nicht darfst. Ist ja kein LoF-Zweck. Und hier steht auch nichts von Brauchtumsveranstaltungen: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse/EU-F...lassen.htm
Mein T hat mich damals übrigens ca 1200 DM gekostet mit gestelltem Hänger (Zweiachser, nicht wie heute oft zu sehen ein normaler Tandemkipper). Den 1000er Trac hatte ich von einem Freund ausgeliehen.
Mfg Michi