17.04.2010, 18:20
Wie beschrieben
die erste Nutzungseinschränkung hast du bei schwarzen Kennzeichen aber auch ganz schnell. Da ist es vorbei mal eben schnell ein Anhänger dran und mit mit max. 25km/h und Folgekennzeichen zu fahren. Diese Reglung gilt nur für lof Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit schwarzen Kennzeichen muß der Hänger zugelassen sein und gültigen TÜV haben.
so und nun meine frage ich fahre auch mit schwarzer nummer und in meinen brief und schein steht drin LOF.Zugm.Ackerschlepper also ist es doch eine LOF maschine und darf 25kmh anhänger ziehen oder sehe ich das falsch
gruss max
die erste Nutzungseinschränkung hast du bei schwarzen Kennzeichen aber auch ganz schnell. Da ist es vorbei mal eben schnell ein Anhänger dran und mit mit max. 25km/h und Folgekennzeichen zu fahren. Diese Reglung gilt nur für lof Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen mit schwarzen Kennzeichen muß der Hänger zugelassen sein und gültigen TÜV haben.
so und nun meine frage ich fahre auch mit schwarzer nummer und in meinen brief und schein steht drin LOF.Zugm.Ackerschlepper also ist es doch eine LOF maschine und darf 25kmh anhänger ziehen oder sehe ich das falsch
gruss max
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Müller Mitteltal 3 Seiten kipper