Hallo und danke erstmal für die Infos,
ich hatte schon so ein Gefühl, das das wohl nicht so ganz in Ordnung geht, wobei die tatsächliche Belastbarkeit bzgl. Stützlast des Zweiachshängers vielleicht sogar über der eines Kleinschleppers liegt. Auch die Bremsleistung des Zuges wäre bestimmt besser als manch legal bewegter auflaufgebremster Zug mit einem 50PS Hinterradschlepper u. 2 Zweiachshänger hintendran, aber das hat natürlich nix mit der Gesetzeslage zu tun.
Ich denk ich werd halt doch nur mit einem Anhänger fahren dürfen, vielleicht kann ich den Aufbau noch bisl erhöhen...
Vielen Dank u. sorry, dass ich meinen Namen vergessen hab ( ist mir erst aufgefallen, wo du es gesagt hast, Peter )
Viele Grüße
Thomas
ich hatte schon so ein Gefühl, das das wohl nicht so ganz in Ordnung geht, wobei die tatsächliche Belastbarkeit bzgl. Stützlast des Zweiachshängers vielleicht sogar über der eines Kleinschleppers liegt. Auch die Bremsleistung des Zuges wäre bestimmt besser als manch legal bewegter auflaufgebremster Zug mit einem 50PS Hinterradschlepper u. 2 Zweiachshänger hintendran, aber das hat natürlich nix mit der Gesetzeslage zu tun.
Ich denk ich werd halt doch nur mit einem Anhänger fahren dürfen, vielleicht kann ich den Aufbau noch bisl erhöhen...
Vielen Dank u. sorry, dass ich meinen Namen vergessen hab ( ist mir erst aufgefallen, wo du es gesagt hast, Peter )
Viele Grüße
Thomas