Hallo Kollegen,
speziell an die hessischen Trackollegen. Wer hat beim hessischen TÜV die, hier schon so oft beschriebene https://www.trac-technik.de/Forum/showth...p?tid=9332&highlight=2-Kreis, Nachrüstung der 2-Kreis-Anhängerbremse abgenommen und eingetragen bekommen ???
Ich war heute beim TÜV und habe nachgefragt ob es bei Verwendung dieser Nachrüstung eine Eintragung gibt. Kurze Antwort des zuständigen Prüfers : " Auf gar keinen Fall, nur original !"
Gibt es einen hessischen Kollegen, die Erfahrung auf dem Gebiet hat ?
In den umliegenden Bundesländern, sei es laut TÜV-Prüfer kein Problem, da es die Kollegen in Bayern oder Rheinland-Pfalz wohl anders handhaben.
Wäre super, wenn jemand weiterhelfen könnte !
speziell an die hessischen Trackollegen. Wer hat beim hessischen TÜV die, hier schon so oft beschriebene https://www.trac-technik.de/Forum/showth...p?tid=9332&highlight=2-Kreis, Nachrüstung der 2-Kreis-Anhängerbremse abgenommen und eingetragen bekommen ???
Ich war heute beim TÜV und habe nachgefragt ob es bei Verwendung dieser Nachrüstung eine Eintragung gibt. Kurze Antwort des zuständigen Prüfers : " Auf gar keinen Fall, nur original !"
Gibt es einen hessischen Kollegen, die Erfahrung auf dem Gebiet hat ?
In den umliegenden Bundesländern, sei es laut TÜV-Prüfer kein Problem, da es die Kollegen in Bayern oder Rheinland-Pfalz wohl anders handhaben.
Wäre super, wenn jemand weiterhelfen könnte !
Gruß Sven
MB-Trac - wer nicht will, der hat schon