31.03.2014, 21:40
Moin Ronny,
dieses Thema ist in nahezu allen Regionen aktuell. Das grüne Kennzeichen und die daraus resultierende Steuerbefreiung steht nur Landwirten mit Gewinnerzielungsabsicht zu. Dieses ist ja gerade nicht Kennzeichen eines Hobbys. Allerdings hat das weitere Folgen, nämlich gibt es dann auch den zulassungsfreien Anhänger mit Folgekennzeichen nicht mehr. Auch das Thema Sonntagsfahrverbot kann ab einer bestimmten Geschwindigkeits- und Gewichtsklasse plötzlich eine Rolle spielen und nicht zuletzt ist dann auch das Fahren mit einer Gesamtbreite über 2,55 nicht unproblematisch.
Die ganzen vorgenannten Erleichterungen gelten ja ohnehin nur für den (professionellen) land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Dafür kann ein grünes Kennzeichen Anhaltspunkt sein. Dieses berechtigt aber nicht automatisch zu den vorgenannten Ausnahmen.
Übrigens kann das Fahren mit einem grünen Kennzeichen für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke (Sand holen für den Terrassenbau) Steuerhinterziehung sein.
Dieses alles ist ein recht schwieriges Thema. Wenn Du eine konkrete Auskunft im Einzelfall brauchst, sende mir einfach eine PN mit Deiner Telefonnummer, dann können wir das mal besprechen.
Gruß Dirk
dieses Thema ist in nahezu allen Regionen aktuell. Das grüne Kennzeichen und die daraus resultierende Steuerbefreiung steht nur Landwirten mit Gewinnerzielungsabsicht zu. Dieses ist ja gerade nicht Kennzeichen eines Hobbys. Allerdings hat das weitere Folgen, nämlich gibt es dann auch den zulassungsfreien Anhänger mit Folgekennzeichen nicht mehr. Auch das Thema Sonntagsfahrverbot kann ab einer bestimmten Geschwindigkeits- und Gewichtsklasse plötzlich eine Rolle spielen und nicht zuletzt ist dann auch das Fahren mit einer Gesamtbreite über 2,55 nicht unproblematisch.
Die ganzen vorgenannten Erleichterungen gelten ja ohnehin nur für den (professionellen) land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Dafür kann ein grünes Kennzeichen Anhaltspunkt sein. Dieses berechtigt aber nicht automatisch zu den vorgenannten Ausnahmen.
Übrigens kann das Fahren mit einem grünen Kennzeichen für andere als land- und forstwirtschaftliche Zwecke (Sand holen für den Terrassenbau) Steuerhinterziehung sein.
Dieses alles ist ein recht schwieriges Thema. Wenn Du eine konkrete Auskunft im Einzelfall brauchst, sende mir einfach eine PN mit Deiner Telefonnummer, dann können wir das mal besprechen.
Gruß Dirk