15.04.2021, 07:15
Moin,
also da muss ich Michl zustimmen, der Reifenhersteller gibt zulässige Felgen für seine Reifen frei. Eine andere Kombination ist grundsätzlich nicht im Straßenverkehr erlaubt.
Diese Kombination jedoch muss auch vom Fahrzeughersteller freigegeben sein, da eine Rad-Reifenkombi ansprüche an das Fahrzeug stellt (Federung, Lenkeinschlag, Abrolldurchmesser für Geschwindigkeit und Bremsmoment, Lenkkräfte).
Letzteres ist aber nur erlaubt, wenn der Reifenhersteller es für die Felge erlaubt.
Beispiel:
Mercedes erlaubt 540 65 R34 auf 15-34er Felge
Die meisten Hersteller haben eine Kombi, die so auch freigegeben ist.
Reifenhersteller "Superbreit" gibt seine Reifen aber erst ab einer Felge 16-34 frei (Werte stehen in den Datenblättern), so darf dieser Reifen nicht gefahren werden.
Letzterer Reifen darf auf einer 16-34er Felge am Mercedes gefahren werden, wenn sie freigegebene ist.
Die Freigaben der Fahrzeughersteller kann man sich in der Regel noch selbst vergrößern, in dem man einen willigen Tüv-Prüfer findet. Der prüft, was sich unterscheidet und bewertet ggf. neu und gibt frei.
Gruß Jörg
also da muss ich Michl zustimmen, der Reifenhersteller gibt zulässige Felgen für seine Reifen frei. Eine andere Kombination ist grundsätzlich nicht im Straßenverkehr erlaubt.
Diese Kombination jedoch muss auch vom Fahrzeughersteller freigegeben sein, da eine Rad-Reifenkombi ansprüche an das Fahrzeug stellt (Federung, Lenkeinschlag, Abrolldurchmesser für Geschwindigkeit und Bremsmoment, Lenkkräfte).
Letzteres ist aber nur erlaubt, wenn der Reifenhersteller es für die Felge erlaubt.
Beispiel:
Mercedes erlaubt 540 65 R34 auf 15-34er Felge
Die meisten Hersteller haben eine Kombi, die so auch freigegeben ist.
Reifenhersteller "Superbreit" gibt seine Reifen aber erst ab einer Felge 16-34 frei (Werte stehen in den Datenblättern), so darf dieser Reifen nicht gefahren werden.
Letzterer Reifen darf auf einer 16-34er Felge am Mercedes gefahren werden, wenn sie freigegebene ist.
Die Freigaben der Fahrzeughersteller kann man sich in der Regel noch selbst vergrößern, in dem man einen willigen Tüv-Prüfer findet. Der prüft, was sich unterscheidet und bewertet ggf. neu und gibt frei.
Gruß Jörg