16.04.2021, 10:57
Hallo zusammen,
oops, gerade gemerkt, wie lange ich nicht mehr hier war...
Hartmut hat mich auf diesen Thread aufmerksam gemacht. Daraufhin habe ich gerade mit einem kollegen, ehemaliger aaS, gesprochen.
Bei Nutzfahrzeugen wie Traktoren zählt das, was der Fahrzeughersteller frei gibt. Was die ETRTO oder die Reifenhersteller sagen, ist da irrelevant.
Wenn es also eine Freigabe von Mercedes gibt, zählt die ohne wenn und aber. Auch wenn ein Prüfer die Kombination per Einzeleintragung eingetragen hat, bleibt die Eintragung gültig.
Einzig wenn etwas aufgrund einer ABE eingetragen wurde, und diese ABE zurück gezogen wurde, wird die Eintragung ungültig, dann erfolgt aber i.d.R. ein Rückruf.
Auch der Reifenhändler/-monteur ist auf der sicheren Seite, solange das so in den Papieren eingetragen ist, oder zumindest die Herstellerbescheinigung vorliegt.
Ich hoffe, daß das zur Klärung beitragen konnte.
oops, gerade gemerkt, wie lange ich nicht mehr hier war...
Hartmut hat mich auf diesen Thread aufmerksam gemacht. Daraufhin habe ich gerade mit einem kollegen, ehemaliger aaS, gesprochen.
Bei Nutzfahrzeugen wie Traktoren zählt das, was der Fahrzeughersteller frei gibt. Was die ETRTO oder die Reifenhersteller sagen, ist da irrelevant.
Wenn es also eine Freigabe von Mercedes gibt, zählt die ohne wenn und aber. Auch wenn ein Prüfer die Kombination per Einzeleintragung eingetragen hat, bleibt die Eintragung gültig.
Einzig wenn etwas aufgrund einer ABE eingetragen wurde, und diese ABE zurück gezogen wurde, wird die Eintragung ungültig, dann erfolgt aber i.d.R. ein Rückruf.
Auch der Reifenhändler/-monteur ist auf der sicheren Seite, solange das so in den Papieren eingetragen ist, oder zumindest die Herstellerbescheinigung vorliegt.
Ich hoffe, daß das zur Klärung beitragen konnte.
Grüße
DaPo (Daniel)