Hallo Thomas,
ganz so einfach ist das mit einer fristlosen Kündigung leider nicht! Eine solche ist auch bei Nichtzahlen des Pachtzinses nur unter Vorbedingungen möglich.
Angenommen, der Pächter zahlt seit 20 Jahren nicht und der Verpächter ist nie dagegen vorgegangen, dann geht jedes Gericht davon aus, dass der Vertrag dennoch erfüllt wurde, weil nicht dagegen vorgegangen wurde. Die Nichtzahlung wurde also seit vielen Jahren vom Verpächter widerspruchslos hingenommen. Hinzu kommt die Schwierigkeit, bei einem mündl. Vertrag den Nachweis zu führen, dass überhaupt ein Pachtzins vereinbart wurde - noch dazu gegenüber einem Verstorbenen...
Eine normale Kündigung ist immer möglich, wenn es keine (oder nur mündliche) Pachtverträge mit definitiver Laufzeit gibt. Da bei einem mündlichen Vertrag der Verpächter eine vereinbarte Vertragslaufzeit nur schwer nachweisen kann, ist in diesem Fall in der Regel von einem Vertrag ohne Laufzeit auszugehen. Dann gilt die übliche Kündigungszeit, die Du im nachstehenden Link einsehen kannst:
http://dejure.org/gesetze/BGB/594a.html
Schlussendlich kannst Du Dich aber eventuell auch gütlich mit ihm einigen und einen früheren Termin vereinbaren. Dieser Weg ist immer der beste!
Eine Kündigung muss nicht formell ausgeschrieben sein, ein formloses Schreiben sollte allerdings die Daten enthalten, die oben bereits vom Lohner genannt wurden.
Viel Erfolg und Grüße an alle
Holger
Pacht und Miete sind 2 ganz unterschiedliche Dinge. Bei Pacht ist der Pächter mit umfangreichem Schutz und Rechten ausgestattet.
Pachtrecht bricht Eigentumsrecht!
ganz so einfach ist das mit einer fristlosen Kündigung leider nicht! Eine solche ist auch bei Nichtzahlen des Pachtzinses nur unter Vorbedingungen möglich.
Angenommen, der Pächter zahlt seit 20 Jahren nicht und der Verpächter ist nie dagegen vorgegangen, dann geht jedes Gericht davon aus, dass der Vertrag dennoch erfüllt wurde, weil nicht dagegen vorgegangen wurde. Die Nichtzahlung wurde also seit vielen Jahren vom Verpächter widerspruchslos hingenommen. Hinzu kommt die Schwierigkeit, bei einem mündl. Vertrag den Nachweis zu führen, dass überhaupt ein Pachtzins vereinbart wurde - noch dazu gegenüber einem Verstorbenen...
Eine normale Kündigung ist immer möglich, wenn es keine (oder nur mündliche) Pachtverträge mit definitiver Laufzeit gibt. Da bei einem mündlichen Vertrag der Verpächter eine vereinbarte Vertragslaufzeit nur schwer nachweisen kann, ist in diesem Fall in der Regel von einem Vertrag ohne Laufzeit auszugehen. Dann gilt die übliche Kündigungszeit, die Du im nachstehenden Link einsehen kannst:
http://dejure.org/gesetze/BGB/594a.html
Schlussendlich kannst Du Dich aber eventuell auch gütlich mit ihm einigen und einen früheren Termin vereinbaren. Dieser Weg ist immer der beste!
Eine Kündigung muss nicht formell ausgeschrieben sein, ein formloses Schreiben sollte allerdings die Daten enthalten, die oben bereits vom Lohner genannt wurden.
Viel Erfolg und Grüße an alle
Holger
Pacht und Miete sind 2 ganz unterschiedliche Dinge. Bei Pacht ist der Pächter mit umfangreichem Schutz und Rechten ausgestattet.
Pachtrecht bricht Eigentumsrecht!
406.120 '72, 440.161 '75, 440.167 '83
Die 3 MBtrac-Grundsätze:
1.) Ein MBtrac ist zwar nicht alles, aber ohne MBtrac ist alles nichts!
woraus folgt:
2.) Ein Leben ohne MBtrac ist möglich - aber sinnlos...
doch zum Glück für die vielen Nicht MBtrac Besitzer:
3.) Nur wer einen MBtrac besitzt, weiß, was allen anderen fehlt...