28.08.2009, 14:41
Hallo,
Holger hat wahrscheinlich nicht ganz unrecht. Trotzdem: Du kannst versuchen ihm fristlos zu kündigen und die Kündigung so formulieren, dass Du ersatzweise (falls die fristlose Kündigung im Streitfall keinen Bestand hätte) fristgerecht kündigst.
Aber versuchen würde ich das mit der fristlosen Kündigung. Ob der Pächter sich wirklich auf die Hinterfüße stellt und einem Richter glaubhaft vermitteln kann, dass das alles widerspruchslos erfolgte sei mal dahin gestellt.
Viel Erfolg wünscht
Wolfgang
Holger hat wahrscheinlich nicht ganz unrecht. Trotzdem: Du kannst versuchen ihm fristlos zu kündigen und die Kündigung so formulieren, dass Du ersatzweise (falls die fristlose Kündigung im Streitfall keinen Bestand hätte) fristgerecht kündigst.
Aber versuchen würde ich das mit der fristlosen Kündigung. Ob der Pächter sich wirklich auf die Hinterfüße stellt und einem Richter glaubhaft vermitteln kann, dass das alles widerspruchslos erfolgte sei mal dahin gestellt.
Viel Erfolg wünscht
Wolfgang