Kleinkind von Traktor überrollt
#4

Hallo Berni.

Sicherlich hast Du ganz Recht mit dem, was Du schreibst.

Es war ein Unfall.

ABER:

Ich will nicht wissen, wie es dem Mädchen geht, dass den Traktor gelenkt hat und seine (n) eigene (n) Schwester (Bruder) überfahren hat.
Sofern es so stimmen sollte, hat die ganze Familie noch glück im Unglück gehabt, so makaber das auch klingen mag.

Sollte das überfahrene Kind von einem "Besucher" gewesen sein, dann können die Eltern quasi einpacken. Und sofern auf dem Veranstaltungsgelände nicht anders deklariert, gilt dort die StVo und dann ist das Mädchen ohne Führerschein gefahren und das auch mit Wissen der Eltern... Was sotewas bei einem sich nach ziehenden Prozess bedeutet, kann man sich an einer Hand ausrechnen... Selbst der Veranstalter muss mit einem Verfahren rechnen, sofern man belegen kann, dass er davon wusste, dass auch Personen ohne Führerschein(insbesondere Kinder) Traktoren auf dem Gelände bewegen. Da ist selbst bei Schrittgeschwindigkeit schon der Tatbestand gegeben.

Absolut leichtsinnig wird so Haus und Hof auf´s Spiel gesetzt.

MfG
Andre


MB trac.

Yes we can!

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Kleinkind von Traktor überrollt - von MB 800 - 06.09.2010, 17:58
RE: Kleinkind von Traktor überrollt - von spl-bua - 06.09.2010, 21:13
RE: Kleinkind von Traktor überrollt - von MB 800 - 06.09.2010, 23:39
RE: Kleinkind von Traktor überrollt - von spl-bua - 07.09.2010, 15:31
RE: Große MBtrac und Unimog Feldtage mit Treffen am 11.-12.09.2010 in 48531 Nordhorn - von Marcel - 06.09.2010, 19:09

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