@ Marcus
Hast schon recht, was Anhängespritze usw. betrifft. Da ist es aber meines Wissens schon wieder Definitionssache von wegen Arbeitsgerät usw.
Irgendwo in der STVZO steht jedenfalls was, von wegen Zugmäuler müssen fest sein. Hast du in der Ackerschiene oder dgl halt nicht. du kannst es zwar seitlich mechanisch arretieren (wobei dann noch die Frage des max zul. Spiels ist und ob die Arretierung lösen kann oder nicht - siehe die selbsteinrastenden bei oberer Pos. des Hubwerks), jedoch hast du in der Vertikalen schon ein Problem weil du dort Hydraulik im Spiel hast. Hast du doppeltwirkende Zylinder und diese dann auch noch mit Schlauchbruchsicherung versehen, wird dein Problem schon geringer.
Dann hast du die nächste Sache: Dein Fzg-Rahmen ist geprüft. Die AHK am Fzg-Rahmen ebenfalls. Wie sieht die Prüfung aus für den 3-Punkt? Gibts nicht. Prüfung für selbsgebaute Gewichte mit AHK? Gibts nicht. Somit hast du in deinem "Strang" eine undichte Stelle...
Es ist ja bekannt, daß z.B. ein Kugelkopf für PKW-Anhänger in der Ackerschiene nicht erlaubt ist, an einem fest am Rahmen verbundenen Teil schon. Auch wenn di Ackerschiene verdrehgesichert ist.
Ich weiß genau, was du meinst. Die Belastungen, die ein Pflug oder dgl bringt sind def. größer. Aber meines Wissens unterliegt ein Anhänger einer anderen Gruppe, was die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft. Und leider ist Deutschland ein Land der Zulassungen und Bestimmungen...
Sollte ich irgendeinem Irrtum unterliegen, bitte korrigiert mich!
Außerdem: Ausrechnen, wieviel Gewicht man braucht ist extrem schwierig. Statisch kein Problem, dynamisch in Folge der Achslastverteilung schon. Das geht nur überschlägig mit extrem schwammigen Annahmen von Zugkraft, Anhängehöhe, ...
Gruß Cliff
Hast schon recht, was Anhängespritze usw. betrifft. Da ist es aber meines Wissens schon wieder Definitionssache von wegen Arbeitsgerät usw.
Irgendwo in der STVZO steht jedenfalls was, von wegen Zugmäuler müssen fest sein. Hast du in der Ackerschiene oder dgl halt nicht. du kannst es zwar seitlich mechanisch arretieren (wobei dann noch die Frage des max zul. Spiels ist und ob die Arretierung lösen kann oder nicht - siehe die selbsteinrastenden bei oberer Pos. des Hubwerks), jedoch hast du in der Vertikalen schon ein Problem weil du dort Hydraulik im Spiel hast. Hast du doppeltwirkende Zylinder und diese dann auch noch mit Schlauchbruchsicherung versehen, wird dein Problem schon geringer.
Dann hast du die nächste Sache: Dein Fzg-Rahmen ist geprüft. Die AHK am Fzg-Rahmen ebenfalls. Wie sieht die Prüfung aus für den 3-Punkt? Gibts nicht. Prüfung für selbsgebaute Gewichte mit AHK? Gibts nicht. Somit hast du in deinem "Strang" eine undichte Stelle...
Es ist ja bekannt, daß z.B. ein Kugelkopf für PKW-Anhänger in der Ackerschiene nicht erlaubt ist, an einem fest am Rahmen verbundenen Teil schon. Auch wenn di Ackerschiene verdrehgesichert ist.
Ich weiß genau, was du meinst. Die Belastungen, die ein Pflug oder dgl bringt sind def. größer. Aber meines Wissens unterliegt ein Anhänger einer anderen Gruppe, was die Teilnahme am Straßenverkehr betrifft. Und leider ist Deutschland ein Land der Zulassungen und Bestimmungen...
Sollte ich irgendeinem Irrtum unterliegen, bitte korrigiert mich!
Außerdem: Ausrechnen, wieviel Gewicht man braucht ist extrem schwierig. Statisch kein Problem, dynamisch in Folge der Achslastverteilung schon. Das geht nur überschlägig mit extrem schwammigen Annahmen von Zugkraft, Anhängehöhe, ...
Gruß Cliff
Trac - warum mehr wollen? Da war doch was mit dem Sinn des Lebens???